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Umweltschutzvorschriften Beachten; Organisatorische Maßnahmen; Personalauswahl Und Qualifikation - Grundsätzliche Pflichten - R. Beck Maschinenbau EXAKT MES Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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4.9

Umweltschutzvorschriften beachten

Bei sämtlichen Arbeiten, die an und mit der Rollenbahn anfallen, sind die am Einsatzort geltenden Umweltschutz-
vorschriften, Pflichten und Gesetze zur Abfallvermeidung und zur ordnungsgemäßen Wiederverwertung
und/oder Entsorgung einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten
mit Stoffen, die das Grundwasser belasten könnten (z. B. Schmieröle sowie lösungshaltige Reinigungsmittel und
-flüssigkeiten). Diese dürfen unter keinen Umständen im Boden versickern oder in die Kanalisation gelangen.
Lagern und transportieren Sie die o. g. Gefahrenstoffe nur in geeigneten Behältern.
Vermeiden Sie das Auslaufen von Gefahrenstoffen mit geeigneten Auffangbehältern.
Lassen Sie o. g. Stoffe von einen qualifizierten Entsorgungsunternehmen entsorgen.
4.10 Organisatorische Maßnahmen
Die Betriebsanleitung stets am Einsatzort der Rollenbahn griffbereit aufbewahren.
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur Un-
fallverhütung und zum Umweltschutz beachten und anweisen.
Die Betriebsanleitung um Anweisungen, einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung
betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem Perso-
nal, ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Rollenbahn beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung,
und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu
spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich an der Rollenbahn tätig werdendes Personal.
Sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten unter Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren.
Beim Einsatz zusätzlicher Maschinen an der Rollenbahn ist die jeweilige Betriebsanleitung zu lesen und griff-
bereit zu halten. Beachten Sie insbesondere die darin enthaltenen Sicherheits- und Gefahrenhinweise.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Rollenbahn oder ihres Betriebsverhaltens, das gesamte System
sofort stillsetzen und die Störung der zuständigen Stelle oder Person melden.
Soweit erforderliche oder durch Vorschriften geforderte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen ( 4.7).
Keine Modifikationen, Zusatzanbauten oder Umbauten an der Rollenbahn ohne Genehmigung des Herstel-
lers vornehmen! Dies beeinträchtigt die Sicherheit, wodurch die Herstellergarantie und jeglicher Haftungs-
anspruch erlischt.
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen immer der Fall. Verwenden Sie deshalb nur Original-Ersatzteile des Herstellers.
Die Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten beachten. Standort und Bedienung von Feuerlö-
schern (Brandklasse ABC) bekanntmachen. Kein Wasser verwenden!
4.11 Personalauswahl und Qualifikation - grundsätzliche Pflichten
Die Konstruktion und Bedienung der Rollenbahn ist für Rechts- und Linkshänder gleichermaßen geeignet.
Die Rollenbahn ist für die Bedienung durch eine einzelne Person vorgesehen. Weitere Personen im Umfeld
der Rollenbahn-Konstruktion müssen einen geeigneten Sicherheitsabstand einhalten.
Arbeiten an und mit der Rollenbahn dürfen nur von zuverlässigem Personal durchgeführt werden. Gesetzli-
ches Mindestalter beachten!
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen, Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen,
Rüsten, Warten, Instandsetzen klar festlegen!
Sicherstellen, dass nur dazu beauftragtes Personal an der Rollenbahn tätig wird!
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches
Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Rollenbahn tätig werden lassen.
Arbeiten an pneumatischen Ausrüstungen der Rollenbahn dürfen nur von autorisiertem und geschultem
Fachpersonal vorgenommen werden.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Per-
sonen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen Regeln vorgenom-
men werden.
BA_BM_EXAKT-MES_DE_25-23.docx
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