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4.8

Restrisiken

Die Rollenbahn ist nach dem neuesten Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw.
Beeinträchtigungen der Rollenbahn und anderer Sachwerte entstehen. Auch bei bestimmungsgemäßer Verwen-
dung können trotz Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften aufgrund der durch den Einsatzzweck
der Rollenbahn bedingten Konstruktion noch folgende Restrisiken auftreten:
Das Lesen und Anwenden der Betriebsanleitung ist für das Bedienpersonal vorgeschrieben.
Des Weiteren sind die Betriebsanleitungen ergänzender Zusatzkomponenten Dritter zu beachten.
Achten Sie auf mögliche Quetschgefahren:
a) beim Transport der Rollenbahn mittels Gabelstapler: zwischen Gabeln & Palette / Rollenbahn
b) beim Aufnehmen der Rollenbahn: zwischen Rollenbahn / Palette und Boden
c) beim Absetzen der Komponente: zwischen Rollenbahn und feststehenden Einrichtungen
Achten Sie zudem auf mögliche Quetschgefahren beim Abstellen der Rollenbahn (von der Frachtpa-
lette auf den Boden) mittels Gabelstapler. Das Tragen von Schutzhandschuhen und Sicherheitsschu-
hen ist beim Transport und bei der Aufstellung der Rollenbahn vorgeschrieben.
Bei Gabelstaplern oder vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor entstehen giftige Abgase.
Tragen Sie in Arbeitsumgebungen mit o. g. Abgasentwicklung generell eine Atemschutzmaske.
Achten Sie auf die Gefahr durch herunterfallende Gegenstände wie Werkstücke, Werkzeuge oder ähn-
liches. Tragen Sie deshalb Sicherheitsschuhe, insbesondere auch beim Transport und beim Aufstellen
der Rollenbahn.
Das „Mitfahren" mit der Rollenbahn während eines Hebevorganges (mittels Gabelstapler oder Hal-
lenkran) ist strengstens verboten. Es besteht Absturzgefahr!
Erhöhte Verletzungsgefahr bis hin zur Todesfolge! Das Betreten des Gefahrenbereiches unter einer
gehobenen Last bei Transport oder Aufstellung mittels Gabelstapler ist verboten! Tragen Sie in Ar-
beitsumgebungen mit schwebenden Lasten generell einen Schutzhelm.
Erhöhte Verletzungsgefahr bis hin zur Todesfolge! Das Betreten der Gabelstaplerplattform beim
Transport oder bei der Aufstellung ist verboten!
Für Unbefugte ist der Zutritt in den Aufstellungsbereich der Rollenbahn verboten.
Die Einhaltung dieser Vorschrift obliegt der Verantwortung des Betreibers.
Gefahr durch Stromschlag bei Modellen mit digitaler Positionsanzeige! Arbeiten an den elektrischen
Komponenten dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Achten Sie auf mögliche Stolper- und Rutschgefahren auf dem Fußboden. Beugen Sie möglichen Ge-
fahren durch einen staubfreien Fußboden und sauber gehaltene, rutschhemmende Fußbodenbeläge
im Bewegungsbereich rund um die Rollenbahn vor.
Verletzungsgefahr durch Quetschen, Einklemmen infolge Eingreifen zwischen bewegliche Teile! Es
besteht erhöhte Unfallgefahr mit Verlust von Gliedmaßen bis hin zur Todesfolge. Beachten Sie die
Handhabungsvorschriften und beachten Sie die Warnhinweise! Tragen Sie ggf. Schutzhandschuhe.
Verletzungsgefahr durch Druckluftbauteile! Zulässigen Betriebsdruck (max. 6 bar) nicht überschreiten!
Tragen Sie beim Umgang mit Druckluft eine Schutzbrille.
Bei Verwendung zusätzlicher Maschinen an der Rollenbahn lesen Sie zuvor die jeweilige Betriebsanlei-
tung der verwendeten Maschine und halten Sie die darin enthaltenen Sicherheitsvorschriften ein.
Brandgefahr während der Bearbeitung von Holz durch Holzstaub, in Verbindung mit Funkenflug
und/oder offenem Feuer!
BA_BM_EXAKT-MES_DE_25-23.docx
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