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Hinweise Zur Unfallverhütung; Allgemeine Sicherheitsbestimmungen - R. Beck Maschinenbau EXAKT MES Betriebsanleitung

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3.5
Hinweise zur Unfallverhütung
Für den Betrieb sind u. a. folgende Punkte zu beachten, die zu einer Vermeidung von Unfällen beitragen:
Verhindern Sie, dass unbefugte Personen Zugang zur Rollenbahn haben.
Halten Sie Fremdpersonen von den Gefahrenbereichen und den Gefahrenstellen fern.
Informieren Sie anwesende Fremdpersonen wiederholt über bestehende Restrisiken (siehe  4.8).
Führen Sie für Personen, die sich im Bereich der Rollenbahn aufhalten müssen, wiederkehrende Schulungen
und Unterweisungen durch, die auch protokolliert werden.
Neue Mitarbeiter*innen sind betriebsintern für das Arbeiten an einer Rollenbahn zu schulen und diese
Schulung muss dokumentiert werden.
Das Betreten der Rollenbahn sowie das Aufsitzen auf die Rollenbahn ist verboten.
3.6

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Generell gelten im Umgang mit der Rollenbahn folgende Sicherheitsbestimmungen und Verpflichtungen:
Die Rollenbahn darf nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben werden.
Es ist verboten, jegliche Schutz-, Sicherheits- oder Überwachungseinrichtung zu entfernen, zu ändern, zu
überbrücken oder zu umgehen.
Defekte oder fehlende Sicherheitseinrichtungen sind unverzüglich durch autorisiertes Fachpersonal zu
reparieren bzw. zu ersetzen! Die Rollenbahn darf während dieser Zeit nicht betrieben werden!
Es ist verboten, die Rollenbahn ohne schriftliche Freigabe des Herstellers / Lieferanten umzubauen oder
zu verändern.
Störungen oder Schäden sind dem Betreiber sofort zu melden. Bei Störungen wie folgt vorgehen:
Rollenbahn außer Betrieb nehmen, Störungsursache beseitigen, Störung beheben, Rollenbahn auf siche-
ren Zustand prüfen und erst dann wieder in Betrieb nehmen!
Reparatur und Wartungsarbeiten an elektrischen und pneumatischen Komponenten dürfen nur von auto-
risiertem und geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Die Wartungsarbeiten sind gemäß den Wartungsanweisungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Bei Reparaturen dürfen nur Original-Ersatzteile des Rollenbahn-Herstellers verwendet werden.
Elektronische Zusatzkomponenten dürfen nur beim Rollenbahn-Hersteller bezogen werden.
Es dürfen nur unterwiesene, geschulte oder qualifizierte Personen an und mit der Rollenbahn arbeiten.
Das Betreten der Rollenbahn sowie das Befördern von Personen ist nicht gestattet.
Für den Betrieb der Rollenbahn gelten die jeweiligen nationalen Schutzbestimmungen für Arbeitneh-
mer*innen sowie die nationalen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
BA_BM_EXAKT-MES_DE_25-23.docx
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