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Demontage Und Verschrottung - R. Beck Maschinenbau EXAKT MES Betriebsanleitung

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Demontage und Verschrottung

Bei der Demontage und Verschrottung der Rollenbahn sind die aktuellen EU-Vorschriften bzw. die jeweiligen
Vorschriften und Gesetze des Betreiberlandes einzuhalten, die für eine sachgemäße Demontage und Entsorgung
vorgeschrieben sind. Ziel ist es, die Rollenbahn sowie seine verschiedenen Materialien und Bestandteile sachge-
recht zu demontieren, wiederverwertbare Teile zu recyceln und nicht wiederverwertbare Komponenten mög-
lichst umweltschonend zu entsorgen.
Bitte richten Sie besonderes Augenmerk auf
• die Demontage der Rollenbahn im Arbeitsbereich
• ein fachgerechtes Demontieren der Rollenbahn und der Zubehörteile
• einen sicheren und sachgerechten Abtransport der Rollenbahn
• die ordnungsgemäße Trennung sämtlicher Bestandteile und Materialien.
Bei der Demontage und Entsorgung der Rollenbahn sind die am Einsatzort bestehenden Gesetze und Vorschrif-
ten bezüglich Gesundheit und Umweltschutz einzuhalten.
Entfernen Sie sämtliche Reste von Öl, Fett und sonstige Schmierstoffe von der Rollenbahn und
lassen Sie diese von einem qualifizierten Entsorgungsunternehmen sachgerecht entsorgen.
Beachten Sie die am Einsatzort geltenden Umweltschutzgesetze in Bezug auf die Entsorgung fester Industrieab-
fälle giftiger und gefährlicher Abfälle, wenn Sie die Materialien der Rollenbahn trennen, entsorgen oder recyceln.
• Schläuche und Kunststoffteile sowie sonstige Bauteile, die nicht aus Metall bestehen,
müssen demontiert und separat recycelt oder entsorgt werden.
• Elektrische Komponenten, wie Kabel, Schalter, Steckverbinder, Geräte etc. müssen ausge-
baut und (falls möglich) recycelt bzw. andernfalls qualifiziert entsorgt werden.
• Pneumatische Teile wie Ventile, Druckregler, Schläuche etc. müssen demontiert und
(falls möglich) recycelt bzw. andernfalls qualifiziert entsorgt werden.
• Demontieren Sie das Grundgestell sowie alle Metallteile der Rollenbahn und sortieren
Sie diese nach Materialtyp. Metalle sind einschmelzbar und können recycelt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung von Schmierstoffen bestehen folgende Restrisiken für Umwelt und Gesundheit:
Verschmutzung der Umwelt durch Versickern ins Grundwasser oder in die Kanalisation.
Vergiftung des Personals, welches für die Entsorgung beauftragt wurde.
Hinweis: Die Entsorgung der als giftig und gefährlich betrachteten Schmierstoffe muss gemäß den am jeweiligen
Einsatzort geltenden Vorschriften und Gesetzen erfolgen. Mit der Entsorgung sind ausschließlich qualifizierte
Entsorgungsunternehmen zu beauftragen, die über entsprechende Genehmigungen zur Entsorgung von Altöl
und Schmierstoffen verfügen.
BA_BM_EXAKT-MES_DE_25-23.docx
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