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Rowi HPO 12/1 ROBUSTO Originalbetriebsanleitung Seite 10

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den. Das Austauschen und Montieren von Ersatzteilen darf ausschließlich von
durch ROWI autorisierten Personen und Unternehmen durchgeführt werden.
L assen Sie den Pellet-Heizofen einmal pro Jahr von einem durch ROWI auto-
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risierten Fachmann bzw. Unternehmen warten. Wenden Sie sich frühzeitig an
das ROWI Service-Center, um die Kontaktdaten für entsprechend autorisierte
Unternehmen zu erhalten und einen Wartungstermin zu vereinbaren.
B erühren Sie während des Betriebes niemals die Glasscheibe oder die Brenn-
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raumtür. Beachten Sie, dass verschiedene Komponenten Wärme speichern und
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so auch nach Gebrauch des Gerätes noch zu Verbrennungen führen können.
B eginnen Sie mit Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten erst, wenn das
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Gerät vollständig abgekühlt ist. Stellen Sie die Temperatur auf 5°C und warten
Sie, bis alle Hauptbauteile stillstehen. Dies erfahren Sie im Menü „Info" (Kap.
5.6). Dann bringen Sie den Hauptschalter auf „0" und den ziehen Sie den Netz-
stecker heraus.
S chalten Sie im Falle eines Schornsteinbrandes den Ofen sofort am Ein-/Aus-
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schalter (Hauptschalter, siehe Abb. 1a) ab und ziehen Sie den Netzstecker aus
der Steckdose. Versuchen Sie auf keinen Fall den Brand selbst zu löschen. Schüt-
ten Sie niemals Wasser in einen brennenden Schornstein. Rufen Sie unverzüg-
lich die Feuerwehr! Lassen Sie zur Identifizierung der Brandursache den Schorn-
stein unbedingt von Ihrem Bezirksschornsteinfeger überprüfen, bevor Sie den
Pellet-Heizofen wieder in Betrieb nehmen.
S chalten Sie den Ofen sofort am Ein-/Ausschalter (Hauptschalter, siehe Abb. 1a)
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ab, wenn aus irgendeinem Teil des Ofens oder des Abgasrohrs Rauch entweicht.
Sorgen Sie für eine gute Raumbelüftung, indem Sie sämtliche Fenster öffnen.
Lassen Sie den Ofen vollständig abkühlen, bevor Sie die Ursache der Rauchent-
wicklung ermitteln. Ziehen Sie, wenn nötig einen Fachmann hinzu. Starten Sie
das Gerät nicht, bevor die Ursache der Rauchentwicklung geklärt und behoben
wurde.
M achen Sie die sich im Raum befindlichen Personen auf die Gefahren, die der
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Betrieb dieses Ofens mit sich bringt, aufmerksam.
Emmissionsanforderungen für Festbrennstoff-Feuerstätten (Abgasgrenzwerte).
Typprüfung gemäß DIN EN 14785:2006.
Gilt für DE: Erstes Bundesemissionsschutzgesetz (1. BlmSchV) vom 26.01.2010.
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- 1. Stufe ab 22.03.2010 Entspricht
- 2. Stufe ab 31.12.2014 Entspricht
Gemäß des ersten Bundesemissionsschutzgesetzes (1. BlmSchV) vom 26.01.2010
werden auch die folgenden Städteanforderungen erfüllt:
- Aachner Festbrennstoffverordnung (FBStVo) ab 09.10.2010
- Düsseldorfer Festbrennstoffverordnung (FBStVo) ab 06.06.2012
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