Zum Dokument Betriebsbedingungen der hydraulischen 18014398922177291-1 Anlage. Dieses Dokument enthält wichtige Informatio- Der physikalisch bedingte Gasübertritt an der nen zu Aufstellung und Inbetriebnahme von Membrane, sowie ein Bruch der Membrane, HYDAC Membranspeichern. kann zu einer Gasansammlung im hydrauli- Mitgeltende Dokumente mit weiterführenden schen System führen.
3.2 Gefahrenquellen 3.3 Ausrüstungs- und 18014398922324747-1 Sicherheitseinrichtungen Gase unter Druck 18014398922329483-1 Die Ausrüstung, Aufstellung und der Betrieb Hydrospeicher können nach dem von Hydrospeichern wird in den verschiede- Entladen bzw. vollständigen Ent- nen Ländern unterschiedlich geregelt. leeren (z. B. drucklos machen vor Arbeiten am Hydrauliksystem) Mindestausrüstung durch ein nachträgliches Absper-...
Hydrospeicher dürfen nur mit Hydraulikflüs- Membranspeicher zul. Druckverhält- sigkeiten betrieben werden, die mindestens die folgende Reinheitsklasse vorweisen: ● NAS 1638 Klasse 6 bzw. SBO mit 2 : 1 ● ISO 4406 Klasse 17/15/12 Voll-PTFE-Membrane ≤ 200 bar 0,t max SBO330-1 l 4 : 1 5.4 Montage...
leistet ist. Auch dürfen die Befestigungsele- 6.2 Prüfintervalle des mente keine Verspannungen auf den Hydro- Vorfülldrucks speicher, egal in welcher Form, ausüben. 27021598194267147-1 Wenn ausreichende Erfahrungswerte vorlie- Bis zu 2 l Nennvolumen und Standardan- gen, können die Prüfungsintervalle individuell schluss können Membranspeicher direkt auf festgelegt werden.
Vorgehen internationalen HYDAC Vertriebs- und Servicestellen durchgeführt werden. 1. Hydraulisch gefüllten Speicher mit Absperrventil 3 [III-2] vom System tren- Kontakt im Stammhaus nen. HYDAC Systems & Services GmbH 2. Hydrospeicher flüssigkeitsseitig mit Entlas- Werk 13 tungsspindel 4 [III-2] langsam entleeren. Postfach 1251 3.
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Contatto presso la casa madre HYDAC Systems & Services GmbH Werk 13 Postfach 1251 66273 Sulzbach/Saar Friedrichsthalerstr. 15 66540 Neunkirchen/Heinitz Germany Tel.: +49 6897 509-01 Fax: +49 6897 509-324 www.hydac.com 50 / 84 INT 3.100.BA13/03.23...