Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie
Sammelstellen für die Verwertung der Geräte
zur Verfügung. Die Adressen können Sie von
Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.
Auch (Online-)Vertreiber von Elektro- und
Elektronikgeräte, sind verpflichtet alte Elektro-
und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Bei
Kauf eines Neugerätes muss der Vertreiber auf
Verlangen des Endnutzers eine unentgeltliche
1:1-Rücknahme eines Altgerätes durchführen.
Ohne Neuerwerb sind die o.a. Vertreiber
verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers bis
zu drei Altgeräte (max. Kantenlänge von 25 cm)
unentgeltlich zurückzunehmen.
Die Batterien sind vor dem Entsorgen aus dem
Grundgerät zu entnehmen! Die Batterien müssen
getrennt von den anderen Geräteteilen entsorgt
werden.
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