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Pflichten Des Gerätebetreibers Oder Geräteherstellers - Hatz 1B30E Anleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
▪ Der Einsatz nicht geeigneter bzw. nicht von HATZ freigegebener Ersatz-
und Zubehörteile.
▪ Betrieb in feuergefährlicher oder explosionsgefährdeter Umgebung.
▪ Betrieb in geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen.
▪ Betrieb in aggressiver Atmosphäre (z.B. hohe Salzbelastung) ohne weite-
re Maßnahmen im Bereich Korrosionsschutz.
▪ Einbau des Geräts auf fahrbaren Geräten (z. B. Fahrzeuge, Anhänger) oh-
ne Freigabe durch HATZ.
▪ Unsachgemäßer Betrieb abweichend von DIN ISO 3046-1 und DIN ISO
8528 (Klima, Last, Sicherheit).
Restgefahren
Restgefahren ergeben sich aus dem täglichen Betrieb sowie im Zusammen-
hang mit Wartungsarbeiten.
Auf diese Restgefahren wird in Kapitel 3.2.2 Gerätespezifische Sicherheits-
hinweise für den Betrieb, Seite 14 und in Kapitel 3.2.3 Gerätespezifische
Sicherheitshinweise für Wartungsarbeiten, Seite 16 sowie im weiteren
Handbuchinhalt direkt vor den betroffenen Beschreibungen bzw. Handlungs-
anweisungen hingewiesen.
3.1.2 Pflichten des Gerätebetreibers oder Geräteherstellers
Pflichten des Geräteherstellers
Falls Sie einen Motor haben, der noch nicht in einer Maschine installiert ist
und erst eingebaut werden muss, dann ist unbedingt vor dem Einbau die
Montageanleitung für HATZ-Dieselmotoren zu beachten. Diese Monta-
geanleitung enthält wichtige Hinweise, um den Motor sicherheitsgerecht zu
montieren und ist in Ihrer nächsten HATZ-Servicestation erhältlich.
Der Start des Motors ist bis zum vollständigen Einbau untersagt!
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Inbetriebnahme der Maschi-
ne solange untersagt ist, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die
dieser Motor eingebaut werden soll, alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen
und die Vorschriften des Gesetzgebers erfüllt.
Betreiberpflichten
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät nur in einwandfreiem Zustand zu be-
treiben. Er muss den Zustand des Geräts vor seinem Einsatz prüfen und da-
für sorgen, dass Mängel noch vor der Inbetriebnahme beseitigt werden. Das
Betreiben des Geräts bei festgestellten Mängeln ist nicht gestattet. Der Be-
treiber muss sich außerdem vergewissern, dass alle Personen, die am Gerät
arbeiten, mit dem Inhalt dieser Anleitung vertraut sind.
8
Anleitung
1B30E, 1B50E / 02 - Rev. 01
HATZ

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Diese Anleitung auch für:

1b50e

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