2.2. Funktionsweise der Anlage
Die Filteranlage dient dazu, schadstoffhaltige Luft (entsprechend der bestimmungsgemäßen
Verwendung) abzusaugen und zu filtern. In der Filtersektion der Anlage werden zunächst die groben
Staubpartikel im Taschenfilter bzw. an der Vorfiltermatte abgeschieden. Der nachfolgende Partikelfilter
reinigt auch die feinen Rauche und Stäube ab. Der Aktivkohlefilter bindet Gase und unangenehme
Gerüche. Eine automatische Filterüberwachung zeigt an, wann ein Reinigen oder Wechseln der Filter
notwendig ist. Die gereinigte Luft wird in den Arbeitsraum zurückgeführt.
2.3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Anlage ist bestimmt für die gewerbliche Nutzung. Wird die Anlage an einem öffentlich zugänglichen
Ort aufgestellt, darf sie nur unter Aufsicht von vom Betreiber autorisiertem Personal betrieben werden.
Die Filteranlage ist bestimmt zum Absaugen und Filtern von Stäuben und Rauchen.
WARNUNG
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung kann zu Beschädigungen einzelner Teile
bis hin zu Gefahr für Leib und Leben führen!
Die
Anlage
Schweißrauchen, explosionsfähigen Stäuben und Gasen, hybriden Gemischen, brennenden
oder glühenden Stoffen, Gasen, Wasser usw. Ebenso darf die Anlage nicht in explosiven
Zonen betrieben werden.
Gefahren durch Brandentwicklung.
Wenn es sich bei dem angesaugten Medium um brennbare Rauche / Stäube handelt, muss
der Betreiber im Vorfeld festlegen, welche brandschutztechnischen Maßnahmen zu ergreifen
sind.
BA_CleanMaster-Pro_20230622_DE
darf
nicht
eingesetzt
werden
zur
Absaugung
5
von
ölnebelhaltigen
22.06.2023