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Die speziellen technischen Unterlagen wurden nach Anhang
VII B erstellt. Bevollmächtigt für die Zusammenstellung der re-
levanten technischen Unterlagen ist der Geschäftsführer des
oben aufgeführten Herstellers.
Wird diese unvollständige Teilmaschine mit einer anderen
unvollständigen Teilmaschine, Anlage oder Maschine zu ei-
nem Endprodukt (Maschine) im Sinne der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG zusammengefügt oder eingebaut, so ist die Inbe-
triebnahme des Endproduktes (Maschine) so lange untersagt,
bis festgestellt wurde, dass es den Bestimmungen dieser Richt-
linie entspricht.
Pfullingen, 01.03.2013
Willi Prettl, Geschäftsführer
18. HERSTELLER
Hersteller des Garagentorantriebs ist der in Kapitel 17 benannte
Hersteller.
19. SERVICE
Bitte wenden Sie sich hinsichtlich Service, Wartung, Instand-
setzung oder Prüfung Ihrer Toranlage an Ihren professionellen
Fachhändler bzw. Montagefachbetrieb.
Fragen zum Garagentorantrieb beantwortet Ihnen auch der in
Kapitel 17 benannte Hersteller des Garagentorantriebs. Voll-
ständige Kontaktangaben siehe Typenschild des Garagentor-
antriebs.
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