2.5
Personalqualifikation
Qualifizierte und geschulte Elektrofachkräfte erfüllen folgende Anforderungen:
•
Kenntnis der allgemeinen und speziellen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
•
Kenntnis der einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften.
•
Produktspezifisches Wissen durch entsprechende Schulungen.
•
Fähigkeit, Gefahren in Zusammenhang mit Elektrizität zu erkennen.
GEFAHR
Gefahr durch elektrischen Strom
Das Berühren von stromführenden Teilen führt zum Stromschlag mit schweren Verletzungen oder
Tod als Folge.
•
Arbeiten an elektrischen Komponenten nur durch eine Elektrofachkraft und nach
elektrotechnischen Regeln ausführen lassen.
•
Spannungsfreiheit sicherstellen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
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A06AA1 | 04
Sicherheit
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