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Bestimmungen Für Den Betrieb Mit Feuerstätten - pichler LG 1000 SKDE Betriebsanleitung

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BET RI EB SA NL EITU N G SC H ULKL ASSE NLÜF TUNGSGERÄTE LG 1 0 00 S KD E / S KS
4.2 BESTIMMUNGEN FÜR DEN
BETRIEB MIT FEUERSTÄTTEN
Das Lüftungsgerät ist kein gebrauchs-
fertiges Produkt. Es darf erst in Betrieb
genommen werden, nachdem dieses
in einer raumlufttechnischen Anlage
ordnungsgemäß eingebaut und ange-
schlossen wurde. Nur qualifizierte und
beauftragte Personen dürfen an und mit
dem Gerät arbeiten.
Lokale Anforderungen sind durch
entsprechende Normen, Gesetze und
Richtlinien zu berücksichtigen.
Die Lüftungsgeräte mit Wärme-
rückgewinnung dürfen in Räu-
men oder Nutzungseinheiten
vergleichbarer Größe, in denen raum-
luftabhängige Feuerstätten aufgestellt
sind, nur installiert werden, wenn:
• ein gleichzeitiger Betrieb von raum-
luftabhängigen Feuerstätten und
der luftabsaugenden Anlage durch
Sicherheitseinrichtungen verhindert
wird oder
• die Abgasabführung der raumluftab-
hängigen Feuerstätte durch besondere
Sicherheitseinrichtungen überwacht
wird. Bei raumluftabhängigen Feuer-
stätten für flüssige oder gasförmige
Brennstoffe muss im Auslösefall der
Sicherheitseinrichtung die Feuerstätte
oder die Lüftungsanlage abgeschaltet
werden. Bei raumluftabhängigen Feu-
erstätten für feste Brennstoffe muss
im Auslösefall der Sicherheitseinrich-
tung die Lüftungsanlage abgeschaltet
werden.
Die Lüftungsgeräte zur kontrollierten
Be- und Entlüftung dürfen nicht instal-
liert werden, wenn in der Nutzungsein-
Personen, die den Transport,
die Aufstellung oder Arbeiten
an dem Gerät durchführen,
müssen die Betriebsanleitung, insbeson-
dere das Kapitel 5 „Sicherheit", gelesen
und verstanden haben. Zusätzlich ist der
Endnutzer über mögliche auftretende
Gefahren zu unterrichten.
heit raumluftabhängige Feuerstätten
an mehrfach belegte Abgasanlagen
angeschlossen sind.
Für den bestimmungsgemäßen Betrieb
der mit den Lüftungsgeräten errichte-
ten Lüftungsanlagen müssen eventuell
vorhandene Verbrennungsluftleitungen
sowie Abgasanlagen von raumluftab-
hängigen Feuerstätten absperrbar sein.
Bei Abgasanlagen von Feuerstätten für
feste Brennstoffe darf die Absperrvor-
richtung nur von Hand bedient werden
können. Die Stellung der Absperrvor-
richtung muss an der Einstellung des
Bedienungsgriffes erkennbar sein. Dies
gilt als erfüllt, wenn eine Absperrvor-
richtung gegen Ruß (Rußabsperrer)
verwendet wird.
Brandschutzanforderung
Hinsichtlich der brandschutztechnischen
Installationsvorschriften für die Errich-
tung der Lüftungsanlage sind die landes-
rechtlichen Regelungen, insbesondere
die bauaufsichtliche Richtlinie über die
brandschutztechnischen Anforderun-
gen an Lüftungsanlagen in der jeweils
geltenden Fassung zu beachten.
S EI TE 6

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