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Garantiekarte Für Puma- Meiβelpflug - NAMYSLO PUMA 2,2/5 Bedienungsanleitung

Meiselpflug
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Bedienungsanleitung
PUMA
GARANTIEKARTE
MEIβELPFLUG PUMA
Ordnungsnummer:........................................................
Baujahr:........................................................................
Die Maschine entspricht der Norm und ist zur Verwendung zugelassen.
Garantiebedingungen und Garantieleistungen:
1. Hiermit gewährt NAMYSLO Damian Namysło, Biedrzychowice 96A, 48-250 Głogówek, NIP: PL 755-184-
91-20, im Folgenden als Garant bezeichnet, dem Käufer eine Garantie auf das Plattenaggregat, stellt einen
effizienten Betrieb des angebotenen Produkts sicher, sofern es gemäß seinem Verwendungszweck verwendet
wird und Betriebsbedingungen in der Betriebsanleitung angegeben.
2. Die Garantiezeit wird ab dem Verkaufsdatum gezählt und beträgt:
• Meiβelpflug PUMA - 12 Monate,
3. Der Garantiegeber gewährt dem Kunden eine Garantie für den oben genannten Zeitraum auf der Grundlage
einer Mehrwertsteuerrechnung oder einer Quittung, die den Verkauf des Produkts bestätigt.
4. Während der Garantiezeit ist der Garantiegeber verpflichtet, kostenlos Ersatzteile zur Verfügung zu stellen
oder ein defektes Produkt kostenlos zu reparieren. Stellt der Garantiegeber fest, dass eine Reparatur des Produkts
nicht möglich ist oder die Kosten für die Reparatur des Geräts im Verhältnis zum Preis des neuen Geräts
unverhältnismäßig hoch sind, ist er verpflichtet, das Produkt durch ein fehlerfreies Produkt zu ersetzen.
5. Im Rahmen der Garantie haben der Käufer oder Dritte keinen Anspruch auf einen Anspruch gegen den
Garantiegeber auf Schäden, die aus einem Produktfehler resultieren. Die einzige Verpflichtung des
Garantiegebers im Rahmen dieser Garantie besteht darin, Ersatzteile bereitzustellen oder das Produkt gemäß den
Bestimmungen dieser Garantie zu reparieren oder durch ein nicht defektes Produkt zu ersetzen.
6. Der Garant haftet gegenüber dem Käufer nur für physische Mängel, die auf Ursachen des verkauften Produkts
zurückzuführen sind. Die Garantie deckt keine Mängel ab, die aus anderen Gründen entstehen, insbesondere
aufgrund von:
• äußere Faktoren: mechanische, thermische, chemische Schäden, Überschwemmungen, übermäßiger Schmutz
usw.
• Installation und Verwendung des Produkts entgegen dem in der Bedienungsanleitung angegebenen
Verwendungszweck,
• fehlerhafte Montage, Wartung, Lagerung und Transport des Produkts,
• Produktschäden durch die Verwendung von nicht originalem Zubehör oder Materialien, die nicht den
Anweisungen des Herstellers entsprechen.
• Schäden durch zufällige Ereignisse, Faktoren mit Anzeichen höherer Gewalt (Feuer, Überschwemmung,
Blitzschlag usw.)
• Fehlfunktion anderer Installationen (z. B. elektrische, hydraulische usw.) und / oder Geräte, die den Betrieb des
Produkts beeinträchtigen;
7. Die Garantie gilt nicht für Teile, die normalem Verschleiß unterliegen, sowie für Teile und
Verbrauchsmaterialien wie Filter, Sicherungen, Batterien, Keilriemen, Fette, Öle usw.
8. Der Käufer verliert die Rechte aus der Produktgarantie, wenn er feststellt:
• jede Änderung des Produkts,
• Manipulationen am Produkt unbefugter Personen,
• Versuche, das Produkt von unbefugten Personen zu reparieren,
• Verwendung von Ersatz- oder Verschleißteilen im Produkt, die keine Originalteile sind oder vom Hersteller
empfohlen werden. 9. Bestätigung des Bürgen über das Vorliegen des in Punkt 1 genannten Grundes 6 und 8 ist
die Grundlage für die Nichterkennung der Produktbeschwerde. Wenn die Beschwerde nicht angenommen wird,
wird das beworbene Produkt auf seine schriftliche Anfrage an den Werbetreibenden zurückgesandt, sofern er die
Kosten für den Versand des Produkts "an" und "von" den Service des Garantiegebers im Voraus übernimmt.
10. Nicht beanspruchte Waren gemäß Ziffer 9 nach 60 Tagen wird automatisch verwendet.
11. Grundlage für die Annahme einer Beschwerde zur Prüfung ist die gemeinsame Erfüllung der folgenden
Bedingungen:
• Käufer, der eine Beschwerde einreicht, möglicherweise per Fax oder E-Mail: Name des Produkts, Kaufdatum,
eine detaillierte Beschreibung des Schadens zusammen mit zusätzlichen Informationen zu Produktfehlern und
einem Foto des fehlerhaften Produkts,
• Vorlage der Originalrechnung oder des Empfangs des beworbenen Produkts,
• persönliche Lieferung oder über den Spediteur des beworbenen Produkts an den Hauptsitz des Garantiegebers.
12. Während des Garantiezeitraums festgestellte Mängel oder Schäden am Produkt sind dem Garantiegeber
unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach dem Datum der Offenlegung zu melden.
13. Das Produkt, bei dem ein Defekt festgestellt wurde, sollte sofort von der Verwendung ausgeschlossen
werden, wenn die Garantie verloren geht.
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