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Abschätzung Des Energiebedarfs Bei Netzausfall; Weitere Hinweise; Allgemeine Hinweise Zu Blockschaltplänen Und Anschlussplänen - Viessmann VITOCHARGE S230 4.4B Planungsanleitung

Modulares 1-phasiges stromspeichersystem auf li-ionen-basis für netzparallel- und netzersatzbetrieb
Inhaltsverzeichnis

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Produktinformation
Abschätzung des Energiebedarfs bei Netzausfall
1. Ermittlung des Strombedarfs pro Tag
Strombedarf pro Tag = jährlicher Haushaltsstrombedarf / 365 Tage
Beispiel: 6500 kWh/a / 365 Tage = 17,8 kWh
Bei einem geringeren Bedarf für den Notstromfall kann der Bedarf
entsprechend reduziert werden.
2. Ermittlung der Erzeugung pro Tag
Erzeugung pro Tag = Anlagengröße der Photovoltaikanlage (in kWp)
x 0,7 kWh/kWp (Photovoltaik-Erzeugung an einem Wintertag) + jähr-
liche KWK-Erzeugung / 365 Tage

Weitere Hinweise

Auswahl der Batteriekapazität
Der Vitocharge besitzt im Netzersatzbetrieb eine hohe Überlastfähig-
keit (siehe Kapitel „Technische Daten"). Damit diese Überlastfähig-
keit genutzt werden kann, müssen die Batteriemodule einen ent-
sprechenden Strom liefern können.
Empfehlung: Einsatz einer Gesamtbatteriekapazität von min. 120 Ah
4.8 Allgemeine Hinweise zu Blockschaltplänen und Anschlussplänen
Blockschaltplan und Anschlussplan entsprechend der Anlagenkonfi-
gurationen aus den folgenden Abbildungen wählen.
Die aufgeführten Blockschaltbilder sind konform mit dem VDE FNN
Dokument „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspan-
nungsnetz" (Viessmann Herstellererklärung zur FNN-Konformität
unter www.viessmann.com) und dienen zur Unterstützung bei der
Anlagenplanung. Das gewünschte Zählerkonzept ist in jedem Fall
mit dem Verteilnetzbetreiber abzustimmen. Die Einhaltung der tech-
nischen Regeln und Fördervoraussetzungen sind zu beachten.
VITOCHARGE
(Fortsetzung)
Beispiel: 3 kWp x 0,7 kWp + 2700 kWh / 365 Tage = 9,5 kWh
3. Ermittlung der nutzbaren Batteriekapazität
Strombedarf pro Tag – Erzeugung pro Tag
Beispiel: 17,8 kWh – 9,5 kWh = 8,3 kWh
Anforderung an Photovoltaikanlagen
Bei 1-phasigen Photovoltaik-Wechselrichtern sollte die Wirkleistung
frequenzabhängig regelbar sein. Es sind ausschließlich Photovol-
taik-Wechselrichter geeignet, die die VDE-ARN-N 4105 oder die
AS 4777 erfüllen.
3-phasige Photovoltaik-Wechselrichter können in 1-phasigen Ersatz-
stromnetzen nicht betrieben werden und sind daher für den Netzer-
satzbetrieb nicht geeignet.
Die Blockschaltbilder bzw. die Anordnung der Zähler sind so gestal-
tet, dass alle Stromerzeuger in Vitocharge einspeisen können. Eine
andere Anordnung der Zähler ist technisch möglich, kann aber dazu
führen, dass nicht alle Stromerzeuger in Vitocharge einspeisen kön-
nen. Durch die jeweiligen Förderbedingungen kann das aber von
Vorteil sein. Wir empfehlen, die Randbedingungen in der Planungs-
phase zu klären. Das gewünschte Zählerkonzept und der Anschluss
der weiteren Komponenten sind in jedem Fall mit dem Verteilnetzbe-
treiber abzustimmen.
Schutzeinrichtungen sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in den
Blockschaltplänen und Anschlussplänen nur teilweise dargestellt.
Sicherheitsvorrichtungen gemäß gültigen Vorschriften einbauen.
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VIESMANN
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