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Viessmann Vitofriocal Planungsanleitung Seite 32

Eisspeichersystem
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Planungshinweise
Die Leistung der Wärmepumpe müsste bei einer max. Sperrzeit von
3 × 2 Stunden pro Tag also um 20 % erhöht werden.
Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf geschaltet. Erkundigen Sie
sich beim zuständigen EVU des Kunden über Sperrzeiten.
Estrichtrocknung
Das Zeitprogramm zur Estrichtrocknung der Wärmepumpenregelung
kann folgendermaßen verwendet werden:
■ Vom 01. Mai bis 31. Oktober ist Estrichtrocknung über den Solar-
Luftabsorber möglich.
■ Vom 01. November bis 30. April ist Estrichtrocknung nur über den
Heizwasser-Durchlauferhitzer möglich.
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*2
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
5
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*2
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmepumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für
abgesenkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus dem abgesenkten Betrieb
verzichtet werden.
5.8 Beispielrechnung zur Auslegung der Wärmequelle
Auswahl Eisspeichersystem
Lieferumfang je Eisspeicherpaket
Eisspeicher
Solar-Luftabsorber
Wärmeträgermedium
Volumen der Komponenten
Entzugswärmetauscher
Regenerationswärmetauscher
Solar-Luftabsorber
*1
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*2
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VIESMANN
32
(Fortsetzung)
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
Stück
Stück
Liter
Liter
Liter
Liter
Hinweis
■ Bei der Auswahl der Leistung der Wärmepumpe muss die minimal
mögliche Primärtemperatur berücksichtigt werden.
■ Zur Sicherheit ist für sehr kalte Winter zusätzlich eine elektrische
Zusatzheizung oder ein externer Wärmeerzeuger erforderlich.
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der
zusätzlichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831
berechneten Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
30
ca. 1200
45
ca. 1800
50
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls
auf die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungs-
funktionen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage
an den Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Falls die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden sollen, erfolgt die Berechnung nach EN 12831.
6,0 kW
8,0 kW
1
1
4
5
400
430
136
136
77
77
180
225
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
10,4 kW
13,0 kW
17,2 kW
1
2
8
10
580
860
136
272
77
154
360
450
Vitofriocal Eisspeichersystem
*1
*1
2
13
1000
272
154
585

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