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Philips VR6485 Bedienungsanleitung Seite 21

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Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Betreiber eines Videogerates
Dieses Gerät ist von der Deutschen Bundespost als Video-Bandgerät (Aufzeichnungs-, Aufzeichnungs- und Wiedergabe- oder
Wiedergabegerät) bzw. als Video-Plattengerät bzw. als Komponente einer solchen Anlage (Tuner, Verstärker, Modulator und dgl.)
zugelassen. Es entspricht den zur Zeit geltenden Technischen Vorschriften der Deutschen Bundespost und ist zum Nachweis dafür
mit dem entsprechenden Zulassungszeichen gekennzeichnet. Bitte überzeugen Sie sich selbst.
Dieses Gerät darf im Rahmen der Allgemeinen Genehmigung für Videogeräte in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.
Wenn das Gerät ein Rundfunk-Empfangsteil beinhaltet, beachten Sie bitte, daß aufgrund dieser Allgemeinen Genehmigung aus den
bestehenden Funkdiensten nur Sendungen des Rundfunks (Fernsehsendungen) empfangen werden dürfen *).
Wer unbefugt Sendungen anderer Funkdienste empfängt, sofern dies technisch möglich sein sollte, verstößt gegen die
Genehmigungsauflagen und macht sich daher nach 8 15 Absatz 2a des Gesetzes über Fernmeldeanlagen strafbar. Dies betrifft
sowohl den unmittelbaren als auch den mittelbaren Empfang durch Bandaufzeichnung und spätere Wiedergabe.
Die Kennzeichnung mit dem Zulassungszeichen bietet Ihnen die Gewähr, daß dieses Gerät keine anderen Fernmeldeanlagen
einschließlich Funkanlagen stört. Der Zusatzbuchstabe S**), der außer bei Video-Plattengeräten beim Zulassungszeichen vorhanden
sein kann, besagt außerdem, daß das Gerät gegen störende Beeinflussungen durch andere Funkanlagen (z.B. des Amateurfunks,
des CB-Funks) weitgehend unempfindlich ist.
Geräte ohne den Zusatz S sind nicht besonders stórfest.
Sollten bei Geräten mit dem Zusatz S ausnahmsweise trotzdem Störungen auftreten, oder wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich
bitte an die örtlich zuständige Funkstörungsmeßstelle.
*) Zum Empfang von Sendungen anderer Funkdienste darf dieses Gerát nur mit Genehmigung der Deutschen Bundespost benutzt
werden.
**) Weitere Buchstaben (E und/oder K) haben in bezug auf die Stórfestigkeit keine Bedeutung.
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