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Konformitätserklärung; Verpackung Entsorgen; Reiniger Entsorgen; Entsorgung - Yard Force EW U13B Originalbetriebsanleitung

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KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Originale EU Konformitätserklärung
Wir
MEROTEC GmbH
Otto-Brenner-Str. 8, D-47877 Willich, Deutschland
erklären hiermit in eigener Verantwortung, dass unser Produkt
Hochdruckreiniger
Modell-Nr. EW U13B/Q1W-SP01-1740
den folgenden Richtlinien entspricht:
2006/42/EG Maschinenrichtlinie
2014/30/EU EMV Richtlinie
2000/14/EG Outdoor Richtlinie, geändert durch 2005/88/EG
Konformitätsbewertungsverfahren: 2000/14/EG-Anhang V
gemessener Schallleistungspegel L
= 93,48 dB(A) (K = 2,15 dB(A))
wA
garantierter Schallleistungspegel L
= 98 dB(A)
wA
*)
2011/65/EU RoHS-Richtlinie
Angewandte harmonisierte Normen:
EN 60335-1:2012+A11:2014+A13:2017
EN 60335-2-79:2012
EN 55014-1:2017
EN 55014-2:2015
EN 61000-3-2:2014
EN 61000-3-3:2021
EN 62233:2008
EN 50581:2012
MEROTEC GmbH
Otto-Brenner-Str. 8
D-47877 Willich
Ort, Datum: Willich, 18.01.2023
Rechtsgültige Unterschrift:
________________________
Ronald Menken
Geschäftsführer
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ENTSORGUNG

Verpackung entsorgen

Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und
Karton zum Altpapier, Folien in die Wertstoffsammlung.

Reiniger entsorgen

Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten
mit Systemen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen.
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
auf Rädern zeigt an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/
EU unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses Gerät am
Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haushaltsmüll
entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten
Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben
abgeben müssen. Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei.
Schonen Sie die Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende
Altgerät an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und
Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie
Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 qm,
die regelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sind verpflichtet,
Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dies gilt bei Altgeräten, die
in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, auch, wenn im Zuge der
Altgeräte-Rückgabe kein Neugerät gekauft wird. Informieren Sie sich bei
Ihrem Händler über die Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie vor der
Rückgabe für deren Löschung selbst verantwortlich. Entnehmen Sie vor
der Rückgabe Batterien oder Akkus sowie Leuchtmittel, sofern dies ohne
Zerstörung des Altgerätes möglich ist, und entsorgen Sie diese separat.
Bei fest eingebauten Akkus ist bei der Entsorgung darauf hinzuweisen,
dass das Gerät einen Akku enthält. Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Geräts bzw. Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-
oder Stadtverwaltung.
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Diese Anleitung auch für:

Q1w-sp01-1740

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