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Endbenutzer-Lizenzvertrag - Clarion map680 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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6 Endbenutzer-Lizenzvertrag

1. Die Vertragsparteien
1.1. Die Vertragsparteien des vorliegenden Vertrages sind einerseits:
Nav N Go Kft (23 Bérc utca, H-1016 Budapest, Ungarn; ungarische Reg.-Nr.: 01-09-891838) als der
Lizenzgeber
und
anderseits der legale Nutzer (gemäß Punkt 2; nachfolgend der Nutzer) des unter Punkt 4 definierten
Vertragsgegenstandes (beide Vertragspartner nachfolgend die Parteien).
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Die Parteien nehmen hiermit zur Kenntnis, dass vorliegender Vertrag stillschweigend durch
konkludentes Verhalten ohne Unterschrift der Parteien abgeschlossen wird.
2.2. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass nach dem rechtmäßigen Erwerb des Softwareproduktes,
das den Gegenstand des vorliegenden Vertrages darstellt (Punkt 4), folgende Handlungen als
stillschweigende Willenserklärung gelten und folglich zum Abschluss des Vertrages zwischen dem
Nutzer und dem Lizenzgeber führen: jede Art der Verwendung, die Installation auf einem Computer
oder einem anderen Gerät, der Einbau eines solchen Gerätes in ein Fahrzeug sowie die Zustimmung
durch den OK-Button („Zustimmen") während der Installation oder der Verwendung der Software
(nachfolgend: Nutzungshandlungen).
2.3. Personen, die das Softwareprodukt unrechtmäßig erwerben, verwenden, auf einem Computer
oder in einem Fahrzeug installieren oder auf jegliche andere Art nutzen, sind vom vorliegenden
Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4. Der Endbenutzer-Lizenzvertrag zwischen den Parteien wird mit den in diesem Vertrag
dargelegten Bestimmungen abgeschlossen.
2.5. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Zeitpunkt, zu dem die erste Nutzungshandlung
ausgeführt wird (Ingebrauchnahme).
3. Geltendes Recht
3.1. Für nicht durch vorliegenden Vertrag geregelte Angelegenheiten gilt das Recht der Republik
Ungarn, insbesondere Gesetz IV aus dem Jahre 1959 über das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik
Ungarn und Gesetz LXXVI aus dem Jahre 1999 über das Urheberrecht.
3.2. Dieser Vertrag liegt in englischer und ungarischer Sprache vor. In etwaigen Streitfällen ist der
ungarische Wortlaut maßgeblich.
4. Der Vertragsgegenstand
4.1. Der Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist das als Navigationshilfe dienende
Softwareprodukt des Lizenzgebers (nachfolgend das Softwareprodukt).
4.2. Das Softwareprodukt beinhaltet das zu verwendende Computerprogramm, alle dazugehörigen
Unterlagen sowie die dazugehörige Kartendatenbank.
4.3. Jegliche Art der Darstellung, Speicherung, Programmierung, einschließlich gedruckter,
elektronischer
oder
graphischer
Darstellung,
Speicherung,
Quell-
und
Objektcode
des
Softwareprodukts sowie alle anderen, noch nicht definierbaren Arten der Darstellung, Speicherung
und Programmierung bzw. dazu dienende Medien gelten als Teil des Softwareproduktes.
4.4. Fehlerkorrekturen, Ergänzungen und Updates durch den Nutzer nach Abschluss des
vorliegenden Vertrages wie unter Punkt 2 festgelegt stellen ebenfalls einen Teil des
Softwareproduktes dar.
5. Inhaber der Urheberrechte
5.1. Der Lizenzgeber – vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen – ist
ausschließlicher Inhaber aller materiellen Urheberrechte am Softwareprodukt.
5.2. Das Urheberrecht erstreckt sich darüber hinaus auf das gesamte Softwareprodukt sowie auf
seine Einzelteile.
5.3. Der/die Inhaber der Urheberrechte an der Kartendatenbank, die einen Teil des
Softwareproduktes darstellt, ist/sind (eine) natürliche oder juristische Person(en), wie im Anhang des
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