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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Vorhersehbare Fehlanwendung - Leuze BPS 3007i Originalbetriebsanleitung

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Sicherheit

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Sicherheit
Der vorliegende Sensor ist unter Beachtung der geltenden Sicherheitsnormen entwickelt, gefertigt und ge-
prüft worden. Er entspricht dem Stand der Technik.
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist ein optisches Messsystem, das mit sichtbarem Rotlichtlaser der Laserklasse 1 seine Position
relativ zu einem fest montierten Barcodeband ermittelt.
Alle Genauigkeitsangaben des Messsystems BPS 3000i beziehen sich auf die relative Position zum fest
montierten Barcodeband.
Nur freigegebene Barcodebänder verwenden!
Die von Leuze freigegebenen und auf der Leuze Website als Zubehör aufgeführten Barcode-
bänder sind ein wesentlicher Bestandteil des Messsystems.
Barcodebänder, die von Leuze nicht freigegeben sind, sind nicht erlaubt.
Die bestimmungsgemäße Verwendung ist für diesen Fall nicht gegeben.
Einsatzgebiete
Das BPS ist zur Positionierung für die folgenden Einsatzgebiete konzipiert:
• Elektrohängebahn
• Fahr- und Hubachse von Regalbediengeräten
• Verschiebeeinheiten
• Portalkranbrücken und deren Laufkatzen
• Aufzüge
Bestimmungsgemäße Verwendung beachten!
Der Schutz von Betriebspersonal und Gerät ist nicht gewährleistet, wenn das Gerät nicht ent-
sprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung eingesetzt wird.
Ä Setzen Sie das Gerät nur entsprechend der bestimmungsgemäßen Verwendung ein.
Ä Die Leuze electronic GmbH + Co. KG haftet nicht für Schäden, die durch nicht bestim-
mungsgemäße Verwendung entstehen.
Ä Lesen Sie diese Betriebsanleitung vor der Inbetriebnahme des Geräts. Die Kenntnis der Be-
triebsanleitung gehört zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
HINWEIS
Bestimmungen und Vorschriften einhalten!
Ä Beachten Sie die örtlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften der Be-
rufsgenossenschaften.
2.2

Vorhersehbare Fehlanwendung

Eine andere als die unter „Bestimmungsgemäße Verwendung" festgelegte oder eine darüber hinausgehen-
de Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Unzulässig ist die Verwendung des Gerätes insbesondere in folgenden Fällen:
• in Räumen mit explosiver Atmosphäre
• zu medizinischen Zwecken
• als eigenes Sicherheitsbauteil im Sinn der Maschinenrichtlinie
Leuze electronic GmbH + Co. KG
VORSICHT
VORSICHT
BPS 3007i
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