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Strebel NC-U Bedienungsanleitung Seite 9

Festbrennstoffkessel
Inhaltsverzeichnis

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für leicht brennbare Stoffe der Brennbarkeitsstufe E (F), die schnell brennen und selbst brennen auch
nach der Entfernung der Anzündungsquelle (z. B. Papier, Pappe, Karton, Asphalt- und Teerpappen,
Holz und Holzfaserplatten, Plaststoffe, Fußbodenbeläge) verdoppelt sich die Sicherheitsentfernung, d.
h. auf 400 mm;
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die Sicherheitsentfernung muss auch in dem Fall verdoppelt werden, wenn die Klasse der
Feuerreaktion nicht nachgewiesen wird.
Glieder-anzahl
L [mm]
Tab. Nr. 3
Klasse der Feuerreaktion
Klasse der Feuerreaktion
A1– feuerbeständig
A2 – schwer-entflammbar
B – schwerbrennbar
C (D) – mittel-schwerbrennbar
E (F) – leichtbrennbar
Plazierung
des
Kessels
erforderlichen Manipulationsraum:
− Grundmilieu AA5/AB5 laut ČSN 33 2000-3.
− Vor dem Kessel muss ein Manipulationsraum von
minimal 1000 mm vorgesehen werden.
− Minimale Entfernung zwischen dem hinteren Teil des
Kessels und der Wand muss 400 mm betragen.
− Wenigsten an einer Seite einen Zugangsraum zum
hinteren Teil des Kessels von minimal 400 mm erhalten.
− Minimale Entfernung von der Seitenwand 100 mm.
Brennstoffplatzierung:
Es ist ausgeschlossen Brennstoff hinter oder neben dem
Kessel in einer Entfernung geringer als 400 mm zu
lagern.
Es ist ausgeschlossen Brennstoff zwischen zwei Kessel
im Heizraum zu lagern.
Der Hersteller empfiehlt zwischen dem Kessel und dem
Brennstoff eine Entfernung von mindestens 1000 mm
einzuhalten oder den Brennstoff in einem anderen als
den Raum zu lagern, als in dem der Kessel installiert ist.
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6
603
713
Bild. Nr. 4 Sockelabmessungen
Beispiele von Baustoffen und –Erzeugnissen, die in die Klasse der Feuerreaktion
Granit, Sandstein, Beton, Ziegel, keramischer Belag, Mörtel, feuerfester Verputz,......
Akumin, Isoumin, Heraklit, Lignos, Platten aus Basaltfilz, Platten aus Glasfasern,.....
Buchen- u. Eichenholz, Hobrex-Platten, Sperrholz, Werzalit, Umakart, Sirkolit,....
Kiefern-, Lärchen- u. Fichtenholz, Span- u. Korkplatten, Gummmifußbodenbelag,...
Asphaltpappe, Holzfaserplatten, Zellulosestoffe, Polyuretan, Polystyrol, Polyäthylen,
PVC,....
in
Hinblick
auf
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8
823
933
1043
eingestuft werden
(Auswahl aus EN 13 501-1+A1)
den
Bild Nr. 5
9
9
10
1153
Kesselanordnung im
Kesselhaus

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