6.2 Geeignetes und nicht geeignetes Kochgeschirr
Geeignetes Kochgeschirr
o Kochgeschirr aus Eisen;
o Kochgeschirr aus emailliertem Eisen;
o Kochtöpfe/Pfannen aus Stahl oder
emailliertem Gusseisen;
o Gusseisentöpfe/Pfannen;
o Kochgeschirr aus Edelstahl 18/0 und
Aluminium, wenn dies als für Induktion
geeignet gekennzeichnet ist (Beschreibung
des Kochgeschirrs beachten).
Aufgrund der besonderen Funktionsweise
des Induktionskochfeldes eignet sich nur
Kochgeschirr mit einem magnetisierbaren Boden.
Um bessere Resultate zu erzielen, sollten nur
Pfannen/Töpfe mit einer Aufstandsfläche
von
12 cm bis 26 cm genutzt werden.
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z. Beispiel
Induktionskochtöpfe, 9-teiliges Bartscher Kochtopf-Set
Chromnickelstahl ● Schüttrand ● Kaltgriffe
4 Töpfe mit Deckel
2,0 Liter ● Ø 16 cm ● Höhe 10,0 cm
2,7 Liter ● Ø 18 cm ● Höhe 11,0 cm
5,1 Liter ● Ø 24 cm ● Höhe 11,5 cm
6,1 Liter ● Ø 20 cm ● Höhe 20,0 cm
Art.-Nr.: A130442
Nicht geeignetes Kochgeschirr
o Behälter mit gewölbtem Boden;
o Kochgeschirr aus Aluminium, Bronze
oder Kupfer, es sei denn, dies ist
ausdrücklich als für Induktion
geeignet gekennzeichnet;
o Kochtöpfe/Pfannen mit einem
Durchmesser von weniger als 12 cm;
o Kochgeschirr mit Füßen;
o Kochgeschirr aus Keramik;
o Glasgeschirr.
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1 Pfanne
2,8 Liter ● Ø 24 cm ● Höhe 6,5 cm
> 12 cm