WICHTIGE HINWEISE
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Valable uniquement en
Allemagne
Alleen geldig in Duitsland
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 3 –
ElektroG3
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in
den
Hausmüll,
sondern
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer
von
Altgeräten
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit
Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter
Beteiligung
eines
öffentlich-rechtlichen
zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich
abgeben. Die Rücknahme erfolgt in allen stationären Globus
Fachmärkten, die im Internet unter:
https://www.globus-baumarkt.de/info/hilfe-kontakt/kontakt/
finden sind oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe.
Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt-
oder Kommunalverwaltung erhalten.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
diejenigen
Lebensmittelgeschäfte
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro
Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager-
und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens
400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen
in
spezielle
Sammel-
haben
Altbatterien
Entsorgungsträgers
mit
mindestens 800 m² betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-
Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes
besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann,
wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein
neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das
gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung
übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4
gemäß
§
2
Abs.1
„Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden
Rückgabe-Absicht
werden
Kaufvertrages befragt. Für die 1:1 Rücknahme von Lampen,
und
Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten (Kategorien 3, 5, 6) sowie die
0:1 Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei
Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen
Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro
und
Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies
gilt
insbesondere
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig
abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall
zu
zu erfassen ist. Ein Balken unter der Mülltonne bedeutet,
dass das Produkt nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht
wurde.
WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE 93585349 sind wir
bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark
einer
72, 90411 Nürnberg, als Händler und Inverkehrbringer
von Elektro- und Elektronikgeräten registriert.
ElektroG,
nämlich
„Wärmeüberträger",
Endnutzer
beim
für
Geräte
der
Informations-
Abschluss
eines
und