mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet,
¡ bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektro-
nikgeräts an einen Endnutzer ein Altgerät des End-
nutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt,
am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hier-
zu unentgeltlich zurückzunehmen; Ort der Abgabe
ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Aus-
lieferung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die
Abholung des Altgeräts für den Endnutzer unentgelt-
lich; und
¡ auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in kei-
ner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknah-
me darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elek-
tronikgeräts geknüpft werden und ist auf drei Altge-
räte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für
das neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer
über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe
bzw. Abholung des Altgeräts zu informieren und den
Endnutzer nach seiner Absicht zu befragen, ob bei der
Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückge-
geben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fern-
kommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versand-
flächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens
2
400 m
betragen oder die gesamten Lager- und Ver-
sandflächen mindestens 800 m
unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikge-
räte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bild-
schirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 cm) beschränkt ist. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumut-
barer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleis-
ten; das gilt auch für Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, die der Endnutzer
zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
Löschung von Daten
Der Endnutzer ist für das Löschen der eventuell gespei-
cherten, personenbezogenen Daten auf den zu entsor-
genden Altgeräten selbst verantwortlich.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Müllton-
ne"
Auf Elektro- und Elektronikgeräten befindet
sich meist das Symbol einer durchgestri-
chenen Mülltonne. Das Symbol weist dar-
auf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende
seiner Lebensdauer getrennt vom Haus-
müll zu erfassen ist.
16.2 Garantiebedingungen der BSH
Hausgeräte Gesellschaft mbH
AT
Quellenstraße 2A, 1100 Wien, Öster-
reich
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen
und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben,
schränken die gesetzlichen Rechte des Endabnehmers
2
betragen wobei die
01/2022
unserer Geräte bei Mängeln nicht ein. Diese Rechte
kann der Endabnehmer unbeschadet unserer Garantie
unentgeltlich in Anspruch nehmen. Zusätzlich leisten
wir gegenüber dem Endabnehmer für unsere Geräte
Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen:
¡ Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der fol-
genden Bedingungen (Nr. 2-8) Mängel an unseren
Geräten, die nachweislich auf einem Material- und/
oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns un-
verzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24
Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer
gemeldet werden. Zeigt sich der Mangel innerhalb
von 12 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass
es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler
handelt (Ausnahmen siehe Punkt 2).
¡ Die Garantie erstreckt sich nicht auf zerbrechliche
Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlam-
pen. Ebenfalls ausgenommen sind Teile, die einem
gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Ver-
schleiß unterliegen. Auf austauschbare Akkus der
„Power for All" Geräte gewähren wir, obwohl es sich
um Verschleißteile im vorgenannten Sinn handelt,
12 Monate Garantie. Eine Garantiepflicht wird nicht
ausgelöst bei geringfügigen Abweichungen von der
Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauch-
stauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, sowie
bei Schäden oder Defekten aufgrund von chemi-
schen und elektrochemischen Einwirkungen von
Wasser, sowie allgemein aufgrund von anomalen
Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbe-
dingungen oder wenn das Gerät sonst mit ungeeig-
neten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso
kann keine Garantie übernommen werden, wenn die
Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht
von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Instal-
lation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht haus-
haltsübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nicht-
beachtung von Bedienungs- oder Montagehinwei-
sen zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch er-
lischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Perso-
nen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht
ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Er-
satzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen
werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein
Defekt verursacht wird.
¡ Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass man-
gelhafte Teile am Gerät nach unserer Wahl unent-
geltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile
ersetzt werden (Nachbesserung). Ersetzte Teile ge-
hen in unser Eigentum über.
¡ Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird
oder nach unserem Ermessen fehlgeschlagen ist,
wird innerhalb der oben genannten Garantiezeit kos-
tenfrei gleichwertiger Ersatz aus dem lokalen Gerä-
teportfolio geliefert. Das ersetzte Gerät geht in unser
Eigentum über.
¡ Rechte aus dieser Garantie kann der Endabnehmer
geltend machen, indem er unserem Werkskunden-
dienst den Mangel meldet. Hierfür stehen dem End-
abnehmer z.B. folgende Kanäle zur Verfügung: Tele-
fon, E-Mail oder online Terminbuchungsportal auf
der jeweiligen Marken-Webseite. Die jeweiligen Kon-
taktdaten kann der Endabnehmer dem Heft „Ser-
vicekontakte" entnehmen. Zudem ist der Rech-
nungsbeleg mit Lieferdatum oder wenigstens mit
dem Kaufdatum vorzulegen. Geräte, die zumutbar
Kundendienst de
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