2
Sicherheit
2.1
Allgemeines
Die OTI Strahlanlage IG ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für den Benutzer oder einen Dritten
bzw. Beeinträchtigungen der Strahlkabine und anderer Sachwerte entstehen, wenn
sie
—
von nicht geschultem oder nicht eingewiesenem Personal bedient wird,
—
nicht bestimmungsgemäß eingesetzt wird,
—
unsachgemäß instandgehalten oder gewartet wird.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die bestimmungsgemäße Verwendung der OTI Strahlanlage ist das Strahlen mit
Staubabscheidung für z.B. folgende Strahlarbeiten:
—
In der Metallverarbeitung und in Gießereien zum Entzundern, Entrosten,
Entgraten, Effektstrahlen, zur Formen- und Kokillenreinigung und zur
Oberflächenverfestigung.
—
In Kfz-Werkstätten zum Reinigen verschmutzter Motorenteile, zum Putzen und
Aufarbeiten, Zum Abstrahlen abgenutzter Beläge, zur Vorbereitung von
Metallflächen für das Kleben bzw. Bekleben, zum Entrosten und Läppstrahlen
ohne Oberflächenabtragung.
—
In der Galvanotechnik zum Mattieren und Seidenglanzstrahlen vor dem
Galvanisieren und zum Aufrauhen vor dem Hartverchromen.
—
In der Kunststoff- und Gummi-Industrie zum Formenreinigen, Entgraten,
Vorbereiten von Metallteilen für das Gummieren, Wirbelsintern und
Kunststoffbeschichten.
—
In der Glas- und Holzindustrie zum Schriftenblasen, Effektstrahlen und masern.
Sicherheit
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