ENTSORGUNG DES GERÄTS
Gemäß den Bestimmungen aus der Richtlinie 2002/96/EG fällt die
Fernbedienung unter den Geltungsbereich der WEEE (ElektroG -
Elektro- und Elektronikalt- bzw. Schrottgeräte). Sie darf daher nicht
über den städtischen Restmüll entsorgt werden. Am Ende seiner
Lebensdauer ist das Gerät bei einem Wertstoffhof für Haushaltse-
lektroschrott abzugeben. Zuständig sind die Wertstoffhöfe in der
Wohnsitzgemeinde, die Funktionalität, Zugänglichkeit und Eignung
der Mülltrennung gewährleistet, sodass Endverbraucher und Händler
den ihn ihrem Gebiet anfallenden Abfall kostenlos am Wertstoffhof
abliefern können.
III
Konformitätserklärung erhältlich unter
www.pellini.net/login
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