(4) Anforderungen an die Geltendmachung des Garantieanspruchs
Um den Garantieanspruch geltend machen zu können, müssen die folgenden Anforderungen
erfüllt sein:
1. Vor Inanspruchnahme der Garantie ist der Betreiber verpflichtet, seinen autorisierten
dinotec Fachhändler zu kontaktieren.
2. Vor Inanspruchnahme der Garantie ist der autorisierte dinotec Fachhändler verpflichtet, das
dinotec- Servicecenter zu kontaktieren und den dort empfangenen Anweisungen zur
Fehleranalyse Folge zu leisten.
3. Der Betreiber bzw. der autorisierte dinotec Fachhändler muss dinotec den Original-
Kaufbeleg oder eine Kopie hiervon sowie eine ausführliche Fehlerbeschreibung zur
Verfügung stellen.
Sofern die VoDes BlueWave eingeschickt werden soll, ist der Betreiber allein dafür
verantwortlich, dass das Gerät für den Transport angemessen verpackt ist. Die Versendung
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Betreibers
(5) Haftungsausschluss
dinotec haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. dinotec haftet nicht
für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten entstehen, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Die Haftung von dinotec bei einfach
fahrlässigen Pflichtverletzungen von wesentlichen Vertragspflichten ist auf typischerweise
vorhersehbare Schäden beschränkt.
Garantie und Haftung der dinotec GmbH beschränken sich ausschließlich auf die verkaufte
VoDes BlueWave. Die Haftung für evtl. Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ralph Ziegler
Geschäftsführer