Gefahrenabstand nach IEC62471-5
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Bei der Verwendung von Projektoren und Wechselobjektiven, die einen
Übergang zu Risikogruppe 3 bedingen, ist keine direkte Aussetzung
gegenüber dem Strahl zulässig. Bedienpersonen müssen den Zugang zum
Strahl innerhalb des Gefahrenabstands kontrollieren oder das Produkt so
hoch installieren, dass die Augen innerhalb des Gefahrenabstands nicht vom
Strahl getroffen werden können.
Der Blick in das Objektiv aus näherer Entfernung als hier angegeben kann das
Augenlicht schädigen.