Bedingungen für den sicheren Betrieb des Heizkessels
Die Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb von Heizkesseln ist die Installation des Systems gemäß
PN-91/B-02413 (offenes System) oder PN-EN 12828 (geschlossenes System).
Der Heizkessel darf nur von einem Erwachsenen und Heizkessel über 50 kW nur von Personen bedient werden, die
im Besitz einer gültigen Kesselbetriebserlaubnis sind. (Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpoli-
tik vom 28. April 2003, Gesetzblatt von 2003, Nr. 89, Pos. 828).
Es ist verboten, den Heizkessel für andere als die in der betriebstechnischen Dokumentation beschriebenen Zwe-
cke zu verwenden oder ihn zu betreiben, wenn der Wasserstand in der Anlage niedrig ist, unterhalb des Niveaus der
Signalleitung im Ausgleichsgefäß.
Während des Betriebs ist es verboten, die Hände in gefährliche und verbotene Stellen zu stecken, vor allem in die
Zuführung, den Vorratsbehälter, den Brenner, den Aschekasten usw.
Es ist verboten, den Heizkessel zu betreiben, wenn die Brennraum-, Asche- und Reinigungstüren geöffnet sind.
Stellen Sie sich beim Öffnen der Tür ggf. nicht vor die Öffnung, sondern seitlich und treffen Sie besondere Vorkehrungen.
Nähern Sie sich der offenen Brennraumtür nicht mit einer offenen Flamme, wenn der Lüfter steht oder kurz nach-
dem er eingeschaltet wurde, da unverbranntes Gas eine Explosion verursachen kann.
Halten Sie den Heizraum aufgeräumt, dort sollten sich keine Gegenstände befinden, die nicht mit dem Kesselbe-
trieb zusammenhängen.
Verwenden Sie beim Betrieb des Heizkessels zur Reinigung und Wartung eine Beleuchtung mit einer Spannung von
maximal 24 V.
Achten Sie auf einen guten technischen Zustand des Heizkessels und der angeschlossenen Zentralheizungsanla-
ge, insbesondere auf die Dichtheit der Brennraum- und Aschetüren sowie der Reinigungsklappe.
Störungen am Heizkessel müssen sofort behoben werden. Überprüfen Sie nach elektrischen Reparaturen die Neu-
tralisationswirkung der Steckdosen und elektrischen Geräte am Heizkessel.
Verwenden Sie im Winter keine Heizungsunterbrechungen, die zum Einfrieren von Wasser in der Anlage oder ihrem
Teil führen könnten, dies ist besonders gefährlich, da die Befeuerung des Heizkessels bei einer verstopften Zentralhei-
zung zu schwerwiegenden Schäden führen kann.
Kontrollieren Sie den Inhalt des Brennstoffs und entfernen Sie unerwünschte Gegenstände wie Steine, Holzstücke,
Schnüre usw.
Das Befüllen der Anlage und die Inbetriebnahme während der Winterperiode müssen sorgfältig durchgeführt wer-
den. Das Befüllen der Anlage während dieser Zeit muss mit heißem Wasser erfolgen, um ein Einfrieren des Wassers im
System während des Befüllens zu verhindern.
Bei Verdacht auf ein Einfrieren des Wassers in der Zentralheizungsanlage, insbesondere im Sicherheitssystem
des Heizkessels, ist die Durchgängigkeit der Anlage zu prüfen. Bei mangelnder Durchgängigkeit ist das Anheizen des
Heizkessels verboten.
Es ist nicht erlaubt, den Heizkessel mit Mitteln wie Benzin, Kerosin und anderen brennbaren und explosiven Mitteln
zu befeuern. Rufen Sie in begründeten Fällen (z. B. Entzündung des Vorratsbehälters oder Verrußung des Schornsteins)
die Feuerwehr.
Es ist verboten, eigenmächtige Veränderungen und Reparaturen an der elektrischen Anlage vorzunehmen. Die elek-
trische Anlage darf nur von einer Elektrofachkraft gewartet werden.
Es ist verboten, den Brenner mit Wasser zu überfluten.
Es ist verboten, den Brennstofftank für andere Zwecke als für die Lagerung des eigentlichen Brennstoffs zu verwenden
und Abfälle und unerwünschte Gegenstände darin unterzubringen.
HT DasPell
Heiztechnik
Technische Dokumentation
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