in der sicheren Bedienung des Funksenders geschult sein, da dieser zur betriebenen Anlage gehört
•
Kenntnisse der Verwendung der Warnleuchten und Alarme der Anlage haben
•
•
wissen, welche Art Lagerraum für die Aufbewahrung eines Funksteuerempfängers geeignet ist, der nicht in
Gebrauch ist
in der Übergabe eines Funksteuerempfängers an eine andere Person geschult sein
•
•
geschult sein, wie und wann unsichere oder ungewöhnliche Betriebsbedingungen gemeldet werden
•
den Sender-Nothalt und alle Warneinrichtungen vor dem Betrieb prüfen, und zwar vor jeder Schicht ohne
Last
•
umfassend geschult sein und sich mit dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlage auskennen,
die mit der Funksteuerung ausgerüstet ist
wissen, wie der Bediener und anderen Personen von Gefahrenbereichen fernzuhalten sind
•
•
die für die Instandhaltung der funkgesteuerten Anlage relevanten Sperr- und Etikettverfafren kennen und
befolgen
•
alle geltenden Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Sicherheitsverfahren, Gesetzesvorschriften und
Industrienormen und -vorschriften kennen und beachten
Der Bediener darf nicht:
die Anlage betreiben, wenn die Verkehrsrichtung oder die verwendete Funktion nicht mit dem
•
übereinstimmt, was am Steuergerät angezeigt wird
eine beschädigte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Anlage betreiben
•
•
Einstellungen oder Steuerungen ohne Genehmigung und richtige Schulung ändern
Warn- oder Sicherheitsschilder oder -kennzeichnungen entfernen oder verdecken
•
•
die Stromversorgung der funkgesteuerten Anlage eingeschaltet lassen, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist
•
eine Anlage unter Verwendung eines schadhaften Steuergeräts betreiben, da das Gerät unsicher sein kann
•
manuelle Bewegungen mit anderer Kraft als manueller Kraft betätigen
•
funkgesteuerte Anlagen betreiben, wenn die niedrige Batteriespannungsanzeige aktiv ist
DER BEDIENER DARF KEINEN REPARATURVERSUCH AN FUNKSTEUERTEILEN VORNEHMEN. FALLS
PRODUKTLEISTUNGS- ODER SICHERHEITSBEDENKEN AUFTRETEN, MUSS DIE ANLAGE SOFORT AUSSER
BETRIEB
GENOMMEN
BESCHÄDIGTE UND FUNKTIONSUNTÜCHTIGE FUNKSTEUERANLAGEN MÜSSEN ZUR ÜBERPRÜFUNG UND
REPARATUR AN MAGNETEK ZURÜCKGESENDET WERDEN. NICHTBEACHTUNG DIESER WARNUNG
KÖNNTE SCHWERE VERLETZUNGEN ODER TOD UND SACHSCHÄDEN ZUR FOLGE HABEN.
2.5
SENDEGERÄT
Senderschalter sollten nie im EIN- oder AUSgeschalteten Zustand blockiert werden. Wenn nicht in Gebrauch, sollte
der Bediener den Sender AUSschalten. Für das Sendegerät sollte ein sicherer Lagerraum bereitgestellt werden, wo
das Sendegerät aufbewahrt werden sollte, wenn es nicht in Gebrauch ist. Diese Vorsichtsmaßnahme verhindert,
dass unbefugte Personen die Materialtransporteinrichtungen bedienen.
WARNUNG
UND
DIES
DER
AUFSICHTFÜHRENDEN
PERSON
GEMELDET
Bedienerhandbuch für Flex VUE
Seite 8 von 48
WERDEN.
®
-Sender
April 2019