BATTERIE UND AUFLADEN
Entsorgung der Altakkus
Am Ende seiner Nutzlebensdauer muss ein Akkupack
aus Lithium-Ionen-Zellen gemäß den geltenden
Vorschriften als Sonderabfall entsorgt werden und
darf nicht in den Hausmüll geworfen werden.
Die europäische Richtlinie für diese Art von Abfällen
legt fest, dass alle Staaten, die dieses Übereinkommen
unterzeichnet haben, sich verpflichten, "angemessene
Maßnahmen" zu treffen, um Altbatterien und Altakkus
getrennt zu sammeln und umweltgerecht zu verwerten
oder zu entsorgen.
Für aktuellere Informationen zu diesem Thema
wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihrer
Gemeinde.
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NGS LUM 2022 02.indd 36
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