vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
zung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls unberührt
bleibt die Haftung für Pflichtverletzungen, deren Er-
füllung die ordnungsgemässe Durchführung des Ver-
trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein-
haltung der Käufer regelmässig vertrauen darf. Bei
einer leicht fahrlässigen.
Verletzung solcher Vertragspflichten haftet der Ver-
käufer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadens-
ersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
vor Stössen
von Wasser
von Feuer
schützen
fernhalten
fernhalten
Engineered in Switzerland
Made in China
recyclebar
kein
Hausmüll
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