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Energieversorgung - D+H RZN 4308DD Gebrauchsanleitung

Rauchschutz-druck-anlage
Inhaltsverzeichnis

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Einbauhinweise

Energieversorgung:

Funktion:
Die Energieversorgung sichert die einwandfreie Funktion
der Rauchschutz - Druckanlagen.
Forderung:
Die Energieversorgung der RWA - Zentrale muss in der
Lage sein, mit Hilfe eines Akkumulators den bestimmungs-
gemäßen Betrieb für 72 Stunden sicherzustellen. Dies
umfasst nicht die Leistung, die der angeschlossene Ven-
tilator benötigt.
Anordnung:
Der angeschlossene Ventilator muss mit geeigneten Mit-
tel für eine Zeitspanne von 72 Stunden notstrom
versorgt werden. Dies kann in Absprache mit den zustän-
digen Energieversorgungsunternehmen auch durch eine
vor dem Hausverteilerkasten entnommene Energie sicher-
gestellt sein. Die Leitungen zum Ventilator müssen einen
Funktionserhalt entsprechend der Muster-Leitungsan-
lagen-Richtlinie MLAR aufweisen.
Ventilator:
Funktion:
Der Ventilator soll den notwendigen Volumenstrom lie-
fern, der erforderlich ist, um eine ausreichende Druck-
differenz herzustellen.
Anforderung:
Der Volumenstrom ist ein Maß für die Leistung eines Ven-
tilators. Sie wird in m³/h angegeben. Abhängig von dem
Treppenraumvolumen kann folgende Faustformel einge-
halten werden:
≥ 5 Obergeschosse 6.000-10.000 m³/h
(abhängig von Grundfläche des Treppenraumes)
bis 30 m Gebäudehöhe 10.000 m³/h
( Leistungsaufnahme ca. 3kW)
30-60 m Gebäudehöhe 20.000 m³/h
( Leistungsaufnahme ca. 6kW)
Die Wahl der Ventilatorgröße ist nur unwesentlich abhän-
gig von dem Volumen des Treppenraumes. Der Ventilator
muss nur ausreichend groß sein, um durch einen
Volumenstrom eine Druckdifferenz vom Treppenraum à
Brandraum sicherzustellen.
Diese Druckdifferenz ist mit 15...20 Pa ausreichend groß.
Bei der Wahl des Ventilators entsteht jedoch eine Schwie-
rigkeit: Der Druck nimmt mit steigender räumlicher Höhe
bei konstant eingeblasenem Volumenstrom stetig ab.
(Faustformel nach R. John: ca. 1...2 Pa / Etage) *.
Will man jedoch im oberen Bereich eines Hochhauses
(20 Geschosse) einen Überdruck von ca. 15... 20 Pa er-
reichen, so muss unten ein Überdruck von 55... 60 Pa
aufgebaut werden. Dies ist gegen die Forderung eines
maximalen Drucks von 50 Pa.
Anordnung:
Die Anordnung des Ventilators ist so wählen, daß eine
Durchspülung des Treppenraums von unten nach oben
möglich ist.
*Dies ist abhängig von dem Widerstandsbeiwert des
Treppenraumes (Wandbelag, Anzahl der Treppen-
windungen).
Ansaugrohr:
Funktion:
Das Ansaugrohr dient als Einlassstelle für die in den
Treppenraum zu befördernde Luft.
Anforderung:
Die Ansaugrohre und die Leitungsanlagen zum Ventilator
müssen in der Feuerwiderstandsklasse F 90 ausgeführt
sein.
Anordnung:
Es muss durch die Anordnung des Ansaugrohrs verhin-
dert werden, dass Abgase (z.B. durch Feuerwehfahrzeug
o.ä.) oder Brandgase durch den Ventilator in den Treppen-
raum geblasen werden.
Türen:
Funktion:
Die Türen sollen den Treppenraum von allen anderen mög-
lichen Brandräumen abschotten, um ein Eindringen des
Rauchs in den Treppenraum zu vermeiden.
Anforderung:
Alle mit dem Treppenraum zusammenhängenden Türen
müssen selbstschließend ausgeführt werden. Dazu müs-
sen geeignete Obentürschließer verwendet werden.
Die Feuerwiderstandsklasse muss mindestens T30 sein.
Die Dichtungen der Türen müssen rauchdicht ausgeführt
sein.
Falls Möglichkeiten vorhanden sind in die
Gebäudeplanung eingreifen zu können, soll-
te auf Folgendes geachtet werden:
· Es sollten keine Obentürschließer mit integriertem
Rauchmelder verwendet werden, wenn durch Auslösung
eines Rauchmelders nicht automatisch alle anderen Tü-
ren des Treppenraums ebenfalls geschlossen werden.
· Ist in dem Gebäude eine Feststellanlage für die zum
Treppenraum gehörenden Türen installiert, so muss die-
se im Brandfall so von der RDA-Zentrale angesteuert wer-
den, dass die Türen selbsttätig schließen.
· Bei der Auslegung von Revisionsklappen für die Lüftungs-
schächte ist auf die Vermeidung von lüftungstechnischen
Kurzschlüssen zu achten.
· Falls zu dem Treppenraum ein Eingangsbereich mit
Eingangstür ohne besondere Schleuse o.ä. gehört, ist
die Tür ebenfalls selbstschließend auszuführen.
Falls in dem Gebäude eine Klimaanlage installiert sein
sollte, ist diese durch geeignete Abschottungen im Brand-
fall so zu verschließen, dass durch die Lüftungseinlässe
keine Druckverluste entstehen können.
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RZN 4308DD Rev.:1.2

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