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Beauftragte Sachkundige; Rechtliche Grundlage - record system 20 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Aufgaben Betreiber
Aufgabe
Pflege und Reinigung der
Sensoren zur Absicherung
und Auslösung
Funktions- und Sicherheits-
kontrolle
Funktionsprüfung bei Fest-
stellanlagen
Aufgaben Sachkundige Person
Aufgabe
Abnahmeprüfung
Wartung
Prüfung (Inspektion)
Prüfung (Inspektion) bei
Türsystemen in
Rettungswegen
Prüfung bei
Brandschutztüren
Prüfung (Inspektion) bei
Feststellanlagen
Wartung bei Feststellan-
lagen
5.3

Beauftragte Sachkundige

Sachkundige sind Personen:
– die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrung und Tätigkeiten die ihnen über-
tragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen.
– die Kenntnisse auf dem Gebiet von automatischen Türsystemen haben und mit den
landesspezifischen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und
allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sind, dass sie den arbeitstechnischen
sicheren Zustand von automatischen Türsystemen beurteilen können.
Zu diesen Personen zählen z.B. Fachkräfte der Hersteller- oder Lieferfirmen, einschlägig
erfahrene, vom Hersteller autorisierte geschulte Fachkräfte des Betreibers oder sonstige
Personen mit entsprechender Sachkunde.
Sachkundige haben ihre Begutachtung objektiv vom Standpunkt der Personen- und Betriebssicher-
heit abzugeben, unbeeinflusst von anderen, z.B. wirtschaftlichen Umständen.
5.4

Rechtliche Grundlage

HINWEIS
Gemäß EN 16005 / DIN 18650 / Maschinenrichtlinie muss die Anlage vor einer ersten Inbetrieb-
nahme und anschließend laut Herstellerangaben oder mindestens einmal jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft werden.
Die besondere Bedeutung für den Personenschutz erfordert die Einhaltungen dieser speziellen
Vorschriften.
BAL_SYS20_DE_2V7_REC_102-020110468
Personal
Zeitpunkt der Durchführung
Betreiber
Wöchentlich, oder nach Bedarf
Betreiber
Monatlich
Betreiber
1x monatlich, oder gemäß landesspezi-
fischen Normen und Richtlinien
Personal
Zeitpunkt der Durchführung
Sachkundige Person Nach betriebsfertiger Montage des
Türsystems
Sachkundige Person 1 × jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
Sachkundige Person 1 × jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
Sachkundige Person 2 × jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
Sachkundige Person 1 x jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
Sachkundige Person 1 x jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
Sachkundige Person 1 x jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
Prüfung und Wartung
Eintrag im Prüfbuch
Nein
Nein
Nein
Eintrag im Prüfbuch
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
5
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