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Einleitung; Wichtige Vorschriften - D+H RZN 4102/08-KV2 Gebrauchsanleitung

Rauchabzugssystem
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Einleitung

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ( RWA´s ) sind sehr wichtige
Elemente des baulich vorbeugenden Brandschutzes.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes.
In einem Brandfall erfüllen sie wichtige Funktionen: Schutz von Menschenleben durch Schaf-
fung einer rauchfreien Schicht, wodurch Rettungswege für die Feuerwehr freigehalten wer-
den. Folgeschäden durch Brandgase werden vermindert und somit bleiben oft beträchtli-
che Sachwerte vor der Vernichtung bewahrt. Natürlich ist hierzu Voraussetzung, dass die
Anlagen in einem Brandfall absolut zuverlässig funktionieren. Als Errichter dieser Anlagen
sind nur Elektrofachbetriebe mit einschlägigen Erfahrungen im Gefahrenmeldeanlagen-
bau oder RWA-Fachbetriebe mit Elektrofachkräften zugelassen. Nur diese können die Ver-
antwortung für die Funktion übernehmen und eine Produkthaftung für die ganze Anlage
sicherstellen (siehe Produkthaftungsgesetz BGBL.I S.2198 und BGB (Körperverletzung,
Schadenersatz)).
Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Funktionsbereitschaft ist daher unerläß-
lich und sicherzustellen. Gefordert werden diese Leistungen nach den Vorschriften des
DIN, des VdS Schadenverhütung GmbH und den jeweiligen Ordnungsbehörden. Es wird
empfohlen, Wartungsarbeiten nur durch autorisierte Fachbetriebe durchführen zu lassen.
Nur eine regelmäßige und fachgerechte Wartung bringt
die notwendige und dauerhafte Funktionssicherheit.
Die von D+H hergestellten und vertriebenen RWA-Anlagen und Anlagenteile dürfen nur
durch autorisierte Fachbetriebe installiert und gewartet werden. Zu diesen autorisierten
Fachbetrieben gehören alle D+H Service- und Vertriebspartner, die durch regelmäßige
Werksschulungen ihre Qualifikation und Erfahrung sicherstellen.
RWA-Anlagen müssen gemäß DIN 18232 Teil 2 Abs. 7.2, sowie VDE 0833 Teil 1 Abs. 5.3.2
+ 5.3.4 für Gefahrenmeldeanlagen, den VdS-Richtlinien 3/93 Beiblatt Form 3010, der
Muster-Bau-Verordnung Mai 1990 und den Herstellerrichtlinien einmal im Jahr durch auto-
risierte Fachbetriebe gewartet werden.
Gemäß VDE 0833 müssen Akku´s der Notstromversorgung (Bleiakkumulatoren) halbjähr-
lich durch eingewiesene Personen überprüft und jährlich durch Fachfirmen gewartet
werden (siehe auch DIN VDE 0108 Teil 1 Abs. 9.1.1). Für die in den D+H RWA-Anlagen
eingesetzten Akkutypen müssen VdS-Zulassungen vorliegen und von D+H für den Einsatz
in den RWA-Anlagen freigegeben sein. Gemäß DIN 18232 Teil 2 Abs. 7.2 müssen die
Prüfungen in einem Betriebsbuch vermerkt werden, welches der Betreiber / Bauherr auf
Verlangen dem VdS bzw. der Bauaufsichtsbehörde vorlegen muss. Dieses Betriebsbuch
ist bei D+H erhältlich (Art.-Nr.: 68.700.13).
Durchgeführte Wartungen müssen anhand einer D+H Wartungs- und Prüfbestätigung nach-
gewiesen werden.

Wichtige Vorschriften

Zu beachten sind die VDE 0833 für Gefahrenmeldeanlagen, VDE 0100 für elektrische Anla-
gen, DIN 18232 für RWA-Anlagen, die Bestimmungen der örtlichen Feuerwehr und des
EVU für den Netzanschluss.
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RZN 4100-K Rev.:2.6

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