4.5
Unterweisung des Fahrers
Für den Transport der Tankstelle sollte der Fahrer des Transportfahrzeuges gemäß den gültigen Vorschriften und
Richtlinien im Umgang mit Gefahrgut geschult sein.
Zusätzliche Schulungen oder Eignungsnachweise sind für den Transport von Diesel und Heizöl nicht erforderlich.
4.6
Erforderliche Dokumente
Die schriftlichen Bedienungsanleitungen für die mobile Tankstelle und die Zubehörteile sind im Transportfahrzeug
aufzubewahren und müssen leicht zugänglich sein.
232200_BA_PolyMove_250_003_DE
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06.2015