Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Eichung - KERN MWN Serie Betriebsanleitung

Rollstuhlwaage
Inhaltsverzeichnis

Werbung

17 Eichung

Allgemeines:
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen geeicht sein, wenn sie wie folgt
verwendet werden (gesetzlich geregelter Bereich):
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt
wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im me-
dizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken
d) bei der Herstellung von Fertigpackungen
e) Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Pa-
tienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behand-
lung.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt.
Eichhinweise:
Für die in den technischen Daten als eichfähig gekennzeichnete Waagen liegt eine EU
Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie oben beschrieben im eichpflichtigen Bereich
eingesetzt, so muss diese geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht werden.
Die Nacheichung einer Waage erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmun-
gen der Länder.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten!
Die Eichung der Waage ist ohne die Siegelmarken ungültig.
Bei Waagen mit Bauartzulassung weisen die angebrachten Siegelmarken darauf
hin, dass die Waage nur durch geschulte und autorisierte Fachkräfte geöffnet
und gewartet werden darf. Bei zerstörten Siegelmarken erlischt die Eichgültig-
keit. Die nationalen Gesetze und Vorschriften sind einzuhalten. In Deutschland
ist eine Nacheichung erforderlich.
Eichpflichtige Waagen müssen außer Betrieb gesetzt werden, wenn:
Das Wägeergebnis der Waage außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt. Waage
deshalb in regelmäßigen Abständen mit bekanntem Prüfgewicht (ca. 1/3 der max.
Last) belasten und mit Anzeigenwert vergleichen.
Nacheichungstermin überschritten ist.
52
TMWN_A-BA-d-2213

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Mwn 300k-1mTmwn 300k-1m-a

Inhaltsverzeichnis