// ORIGINAL-BEDIENUNGSANLEITUNG
Das gesamte Personal ist mindestens einmal pro Jahr entsprechend den Richtlinien
der Betriebshaftpflichtversicherung in der Bedienung der Streumaschine zu schulen.
Ungeschulten oder unbefugten Personen ist die Verwendung der Streumaschine un-
tersagt.
4.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Verwenden Sie die Streumaschine ausschließlich zum Streuen von Streusalz, Splitt
und Solelösung.
Befestigen Sie die Streumaschine ausschließlich an den dafür vorgesehenen Anhänge-
und Verzurrpunkten und/oder an den fahrzeugspezifischen Unterbauten.
Jede andere, darüber hinausgehende Befestigung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für daraus entstehende Schäden haftet der Betreiber der Streumaschine.
Die Benutzung, Wartung und Instandsetzung der Streumaschine darf nur von fach-
kundigen und geschulten Personen durchgeführt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung beachten Sie Folgendes:
• Diese Bedienungsanleitung sowie alle mitgelieferten Dokumentationen.
• Die Straßenverkehrsordnung.
• Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.
• Die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Re-
geln.
• Die Bedienungsanleitung des Trägerfahrzeugs.
4.5
Zweckwidrige Verwendung
Beachten Sie dringend, dass zulässige Achslasten und auch die zulässigen Gewichte
des Trägerfahrzeuges eingehalten werden. Sollten Sie weitere Geräte im Anbau oder
Aufbau mit sich führen ist dies dringend zu berücksichtigen.
Wichtige Hinweise
16.01.2023
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