4.3 Lagerung des Steuerblocks
Nachfolgende Punkte sind insbesondere bei der Lagerung des Steuerblocks zu beachten:
■ Die Lagerräume müssen frei von ätzenden Stoffen, Dämpfen und Gasen sein
■ Der Steuerblock ist so zu lagern, dass dieser vor Verschmutzung, Witterungseinflüssen,
Staub, Feuchtigkeit und mechanischer Beschädigung geschützt ist
■ Der Steuerblock ist stoßsicher zu lagern und nicht zu stapeln
■ Es sind keine Schutzabdeckungen und Schutzstopfen zu entfernen
■ Ausgepackte Steuerblöcke sind staubdicht abzudecken,
unter der Abdeckung darf kein Schwitzwasser entstehen
■ Der Steuerblock darf nicht auf empfindlichen Anbauteilen,
z. B. Betätigungselementen, Sensoren, Magneten oder Ventilen gelagert werden
■ Direkte Sonnen- oder UV-Einstrahlung ist nicht zulässig
(z. B. helle Fenster oder direkte Neonbeleuchtung)
■ Relative Luftfeuchtigkeit (keine Kondensation): max. 65 %
■ Empfohlene Lagertemperatur: +5 °C bis +25 °C
■ Minimale Lagertemperatur: -20 °C
■ Maximale Lagertemperatur: +40 °C
Max. Lagerzeit
» Die max. zulässige Lagerzeit beträgt 2 Jahre
» Monatlicher Check zur fachgerechten Lagerung des
Steuerblocks
» Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt bei Nichteinhaltung
der Anforderungen und Lagerbedingungen oder nach Ablauf
der max. Lagerzeit
Beschädigung des Steuerblocks.
» Lagerung im Freien führt zu Korrosion
und kann den Steuer block unbrauchbar machen
» Die klimatischen Einflüsse bei Lagerung in See-
oder Tropen klima, Luftfeuchtigkeit in Räumlichkeiten
ohne Klima anlage, führt zu Korrosion und kann
die Funktion des Steuerblocks beeinträchtigen
oder unbrauchbar machen
HINWEIS
HINWEIS
17