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Lage Der Mündung Über Dach; Verbrennungsluftversorgung; Mindesthöhe Der Abgasleitung; Vorschriften - Vaillant VKO-Serie Montageanleitung

Luft-/abgasanlage für kaskadenschaltungen
Inhaltsverzeichnis

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a
Schraubverbindungen lösen oder anziehen. Verwenden Sie
keine Rohrzangen, Verlängerungen oder Ähnliches.
2.2
Lage der Mündung über Dach
2
2.2 Unzulässiger Mündungsbereich (1) bei > 40° Dachneigung;
unabhängig von der Lage der Zuluftöffnungen (2)
2
2.3 Unzulässiger Mündungsbereich (1) bei > 25° Dachneigung,
aber nur dann, wenn die Zuluftöffnungen (2) und der
Schacht auf entgegengesetzten Seiten des Dachfirstes lie-
gen
> Beachten Sie den unzulässigen Mündungsbereich über
Dach (1) für die Abgasleitung.
Montageanleitung VKO - Luft-/Abgasanlage für Kaskadenschaltungen 0020124859_00
Sicherheits- und Warnhinweise
Der unzulässige Mündungsbereich wird bestimmt durch die
Dachneigung und die Lage der Zuluftöffnungen (2).
2.3

Verbrennungsluftversorgung

Die Verbrennungsluftversorgung (Zuluft) für die Brennwert-
geräte muss über eine ins Freie führende Öffnung
erfolgen.
Der Querschnitt dieser Öffnung muss bei Gesamt-Nennwär-
1
meleistungen bis zu 50 kW mindestens 150 cm
Für jedes über 50 kW hinausgehende Kilowatt Gesamt-
Nennwärmeleistung müssen Sie zu den 150 cm
addieren.
Ins Freie führende Verbrennungsluftleitungen müssen strö-
> 40°
mungstechnisch äquivalent bemessen sein. Der erforderli-
che Querschnitt darf auf maximal zwei Öffnungen aufgeteilt
sein.
2.4
Mindesthöhe der Abgasleitung
2
Die Höhe der Abgasleitung im Schacht ( wirksame Auftriebs-
höhe) muss bei Verlegung ohne Bögen mindestens 4 m
betragen. Werden zwei 30°-Bögen oder zwei 15°- Bögen
verwendet, muss die Höhe der Abgasleitung im Schacht
mindestens 5,0 m betragen.
2.5

Vorschriften

1
2.5.1

Deutschland

Zur Ausführung der Abgasanlage (z. B. die Anordnung von
Revisionsöffnungen) beachten Sie die Bauordnungen der
> 25°
Länder, Feuerungsverordnungen der Länder und Kehr- und
Überprüfungsverordnungen der Länder. Stimmen Sie des-
halb die Errichtung der Abgasanlage mit dem zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister ab.
Für die Aufstellung von Ölfeuerstätten gelten die Techni-
sche Regeln Ölanlagen (TRÖl).
2.5.2 Österreich
Zur Ausführung der Abgasanlage (z. B. die Anordnung von
Revisionsöffnungen) beachten Sie die Bauordnungen der
Länder, Feuerungsverordnungen der Länder und Kehr- und
Überprüfungsverordnungen der Länder. Stimmen Sie des-
halb die Errichtung der Abgasanlage mit dem zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister ab.
a
2
2
betragen.
2
2
je 2 cm
zu
5

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Diese Anleitung auch für:

Vko 156/3Vko 256/3Vko 356/3

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