Sicherheitsabstände
Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
Zu nicht brennbaren Gegenständen:
•
A > 400 mm
−
Zu brennbaren Gegenständen und tragenden Stahlbetonwänden:
•
A > 800 mm
−
Über dem Gerät angebrachte brennbare Gegenstände müssen einen Mindestabstand von
•
1,5 Meter einhalten.
1.4 Anschluss
Vergewissern Sie sich vor dem Anschluss des Geräts, dass die Angaben auf dem
•
Typenschild (siehe Duplikat in Abs. 4) denen entsprechen, die zum Zeitpunkt des Kaufs
erforderlich sind.
Die Verbrennungsgase von Biomasse-Heizgeräten, in diesem Fall Holzöfen, sind in einen
•
gemäß den geltenden Normen errichteten Schornstein abzuführen.
Die im Folgenden beschriebenen Punkte sind Regeln zur ordnungsgemäßen Installation. Sie
•
beziehen sich auf die (zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Broschüre) geltenden
Vorschriften.
B > 200 mm
C > 250 mm
B > 400 mm
C > 500 mm
4
D > 1500 mm
D > 1500 mm
Messung von der Außenseite des Geräts