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Gewährleitung Und Garantie - Austroflamm Clou Pellet Benutzerhandbuch

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Clou Pellet / Clou Compact Pellet Betriebsanleitung
8 Gewährleitung und Garantie
Garantieerklärung: Für Ihren Austroflamm Pelletofen garantieren wir für die einwandfreie Funktion des
Korpus sechs Jahre, aller weiteren Bauteile aus Stahl und Guss zwei Jahre ab dem Erstverkaufsdatum.
Stahl- und Gussteile sowie Elektro- und Elektronikbestandteile, die während der Garantiezeit Material-
und/oder Verarbeitungsmängel aufweisen („Garantiefall"), werden gegen Neuteile ersetzt, sofern der
Garantiefall nach Kenntnis innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht wird .
Funktionsprobleme an elektronischem Zubehör (z.B.: WLAN-BOX, SmartSpot) berechtigen lediglich zur
Garantiebeanspruchung für das jeweilige Zubehör.
Unsere Garantieleistung umfasst lediglich die kostenlose Lieferung der Neuteile.; Arbeits- und Wegzei-
ten werden davon nicht erfasst.
Ausnahmen: Wir gewähren keine Garantie auf Verschleißteile (z.B.: Keramott, Dichtungen, Bodenrost
bzw. Brennmulde, Zündpatrone, Temperaturfühler, Bundlager), Oberflächenbeschichtungen, Lack, Glas
und Keramiken. Bei derartigen Mängeln ist kein Garantiefall eingetreten.
Beim Anheizen, im Betrieb und beim Auskühlen kommt es vor, dass Ihr Pelletofen Geräusche (Knistern,
leises Klacken) verursacht. Ursache dafür ist die unterschiedliche Ausdehnung der verschiedenen Mate-
rialien unter Temperatureinwirkung in Ihrem Pelletofen. Derartige Geräusche berechtigen nicht zu Ga-
rantieleistungen und stellen keinen Garantiefall dar.
Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf Österreich, Deutschland und Frank-
reich. Für alle übrigen Länder gelten gesonderte Bedingungen des Importeurs im jeweiligen Land.
Kein Garantiefall tritt ein, wenn sich Ihr Austroflamm Pelletofen nicht im räumlichen Geltungsbereich be-
findet, woran auch eine Beförderung oder Versendung durch Austroflamm nichts ändert."
Voraussetzungen: Ein Garantiefall ist nur dann ersatzfähig, wenn Ihr Austroflamm Pelletofen gemäß
dem Benutzerhandbuch betrieben, gewartet und von einem von Austroflamm autorisiertem Fachmann
installiert und in Betrieb genommen wurde. Zur Ersatzfähigkeit des Garantiefalles muss das Inbetrieb-
nahmeprotokoll spätestens ein Monat nach Erstinbetriebnahme bei Austroflamm eingelangt sein. Zur
Inanspruchnahme der Garantie dürfen Reparaturen an Ihrem Pelletofen nur durch einen von Austro-
flamm autorisierten Servicetechniker durchgeführt werden.
Der Garantieanspruch wird mit der Rechnung und Seriennummer bei dem Austroflamm Fachhändler
über den der Kauf erfolgte geltend gemacht. Eine ungerechtfertigte Garantieinanspruchnahme wird
Ihnen rückbelastet.
4.) Gewährleistung: Durch diese Garantie bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns
gegenüber unberührt. Sollte Ihr Austroflamm Pelletofen bereits im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft
sein, können Sie sich jedenfalls an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden,
unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
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