2.2 Betrieb von Feuerstätten &
Lüftungsanlagen/-geräten
Gemäß der DIN 1946-6 (Kapitel 8) dürfen Lüftungsanlagen den ordnungsgemäßen Betrieb von
Feuerstätten nicht beeinträchtigen. Hierzu gelten die Anforderungen an die Aufstellung und die
Verbrennungsluftversorgung der Landes-Feuerungsverordnungen. Grundsätzlich unterscheidet
man zwischen „raumluftabhängigen" und „raumluftunabhängigen" Feuerstätten.
Raumluftunabhängige Feuerstätten
Raumluftunabhängige Feuerstätten denen die Verbrennungsluft über Leitungen oder Schächten
aus dem Freien zugeführt werden und bei denen kein Abgas in Gefahr drohender Menge in
den Aufstellraum austreten kann, sind ohne weitere Maßnahmen für den gemeinsamen Betrieb
mit Lüftungsanlagen geeignet. Ein Verwendungshinweis ist dringend vorgeschrieben, z.B. eine
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Raumluftabhängige Feuerstätten
Bei
Nutzung
einer
Lüftungsanlage
mit
einer
raumluftabhängigen
Feuerstätte
sind
Sicherheitseinrichtungen erforderlich!Bei kombiniertem Betrieb der Lüftungsanlage mit einer
Feuerstätte haben Sie verschiedene Möglichkeiten z.B.: Druckdifferenzdose. Einbau einer
Drucküberwachung am Zuluftventilator oder im Zuluftkanal. Erst wenn der Zuluftventilator Luft
fördert wird die Stromzufuhr für den Abluftventilator freigegeben.
Elektrische Sicherung. Der Abluftventilator wird abschaltet, wenn der Zuluftventilator steht.
Die Funktion der Sicherheitseinrichtung ist bei der Inbetriebnahme nachzuweisen und zu
dokumentieren. Auch hier ist ein Verwendungshinweis dringend vorgeschrieben, z.B. eine
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Unsere Empfehlung
Um sich nachträgliche Diskussionen zu ersparen, empfehlen wir bereits in der Planungsphase die
Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BZSFM).
Siehe auch die offizielle Stellungnahme des „Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerkes"
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MAINCOR – Technisches Handbuch MAINAIR [12/2022]