ÖFFNEN UND SCHLIESSEN DER TÜREN (2/2)
Warntongeber „Licht an"
Beim Öffnen einer Vordertür wird ein akus-
tisches Warnsignal ausgelöst, wenn bei
ausgeschalteter Zündung die Fahrzeugbe-
leuchtung nicht ebenfalls ausgeschaltet ist
(Gefahr, dass sich die Batterie entlädt).
Akustisches Signal „Türen und Klappen
schließen"
Dieses Signal wird für die Fahrertür oder für
alle Türen und Klappen ausgegeben.
Wenn bei stehendem Fahrzeug eine Tür
oder Klappe offen oder nicht richtig ge-
schlossen ist, leuchtet eine Kontrolllampe
2
auf.
Während der Fahrt leuchtet die Kontroll-
2
lampe
begleitet von einem akustischen
Signal auf, sobald das Fahrzeug eine Ge-
schwindigkeit von etwa 20 km/h erreicht.
Besonderheit
Beim Ausschalten des Motors, beim offener
Fahrertür oder bei Verriegelung der Türen
wird, je nach Fahrzeug, das Zubehör (Radio
usw.) außer Betrieb gesetzt.
Aus Sicherheitsgründen dürfen
die Türen nur bei stehendem
Fahrzeug geöffnet oder ge-
schlossen werden.
Verantwortung des Fahrers
beim Parken oder Halten
Verlassen Sie niemals Ihr Fahr-
zeug (auch nicht für kurze Zeit),
so lange sich ein Kind, ein körperlich
oder geistig beeinträchtigter Erwachse-
ner oder ein Tier im Fahrzeug befinden.
Sie könnten den Motor starten, andere
Funktionen aktivieren (z. B. die elektri-
schen Fensterheber) oder die Türen ver-
riegeln und somit sich und andere ge-
fährden.
Zudem kann es bei warmer Witterung
und/oder Sonneneinwirkung im Fahr-
gastraum rasch sehr heiß werden.
LEBENSGEFAHR BZW. GEFAHR
SCHWERER VERLETZUNGEN
1.27