DACHSCHIENEN
1
Fahrzeuge sind modellabhängig mit einer
Dachreling (Längsrichtung) ausgestattet 1.
Diese Reling dient nur ästhetischen
Zwecke und ist nicht belastbar.
Das Anbringen von Trägern
jeglicher Art (Gepäckbox
usw.), die sich auf der Dachre-
ling 1 abstützen, ist untersagt.
3.23