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A Anwendung - Ravas ERGO Bedienungsanleitung

Handhubwagen
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A Anwendung

Der in dieser Bedienungsanleitung beschriebene Handhubwagen ist für den Transport von Lasten
bestimmt. Er muss gemäß den Angaben in dieser Bedienungsanleitung verwendet, betrieben und
gewartet werden. Alle anderen Verwendungen überschreiten den Gestaltungsspielraum und
können zu Personen-, Sach- und Sachschäden führen. Dabei sind vor allem Überlastungen durch
zu schwere oder unausgeglichene Lasten zu vermeiden. Die maximal zulässige Last, die
aufgenommen werden kann, ist auf dem Typenschild oder Lastkurvenschild am Handhubwagen
angegeben. Der Handhubwagen darf nicht in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen oder in
Räumen betrieben werden, in denen korrosive oder sehr staubbelastete Atmosphären
vorherrschen.
Benutzerpflichten: „Benutzer" im Sinne dieser Bedienungsanleitung ist jede natürliche oder
juristische Person, die den Handhubwagen entweder selbst nutzt oder in deren Auftrag er
genutzt wird. In besonderen Fällen (z. B. Leasing oder Vermietung) gilt als Benutzer diejenige
Person, die gemäß den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer
und dem Benutzer des Handhubwagens mit den betrieblichen Pflichten belastet ist.
Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass der Handhubwagen nicht missbräuchlich und nur im
Rahmen seines Gestaltungsspielraums verwendet wird und dass jede Gefährdung des
Bedieners oder Dritter vermieden wird. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die
einschlägigen Unfallvermeidungsvorschriften und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorschriften
sowie die Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften eingehalten werden. Der
Benutzer muss außerdem sicherstellen, dass alle Personen, die den Handhubwagen bedienen,
diese Bedienungsanleitung gelesen und verstanden haben.
Bei Nichtbeachtung dieser Bedienungsanleitung wird die Garantie unwirksam. Gleiches
gilt, wenn ohne Zustimmung unseres Kundendienstes unsachgemäße Arbeiten am Gerät
durch den Kunden und/oder Dritte vorgenommen werden.
Anlagen hinzufügen: Das Hinzufügen oder Anpassen von Anlagen, welche die Funktionen des
Handhubwagens beeinträchtigen oder ergänzen, ist nur nach schriftlicher Genehmigung des
Herstellers zulässig. Falls erforderlich, muss die Zustimmung der örtlichen Behörden eingeholt
werden. Eine gegebenenfalls eingeholte Genehmigung der örtlichen Behörden macht eine
Genehmigung durch den Hersteller jedoch nicht überflüssig.
Abwandlung: Wenn Sie den Handhubwagen für Zwecke verwenden möchten, die nicht im
Benutzerhandbuch aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an akkreditierte Händler von EP. Jede
Abwandlung an Ihrem Handhubwagen, insbesondere die An- oder Umrüstung des
Handhubwagens, ist ohne Zustimmung des Herstellers untersagt.
REV. 07/2020
A1

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