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Garantie - SachsenRad T2 Serie Bedienungsanleitung

E-lastenrad
Inhaltsverzeichnis

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22.

GARANTIE

Herstellergarantie/Garantiebestimmungen und Service für LEICKE E-Bikes: (Stand 12/2021)
1. Gewährleistung und Garantie:
Gewährleistungsansprüche können Sie innerhalb eines Zeitraumes von maximal 24 Monaten, gerechnet ab
Kaufdatum, erheben. Die Gewährleistung ist auf die Reparatur oder den Austausch des beschädigten Bauteils
/ E-Bikes beschränkt und erfolgt nach unserer Wahl. Unsere Gewährleistung ist für Sie stets kostenlos. Sie gilt
jedoch nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
ACHTUNG: Etwaige Kratzer oder ähnliche Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des E-Las-
tenrads gemeldet werden. Danach können derartige Mängel nicht mehr als Retourengrund berücksichtigt
werden!
Garantie auf Rahmen:
Auf den Rahmen wird eine fünfjährige Garantie auf Bruchsicherheit gegeben. Die Garantie beginnt ab dem
Kaufdatum. Im Falle eines Rahmenbruches bieten wir Ihnen gegen Vorlage des Kaufbeleges den Umtausch des
E-Bikes oder eine Gutschrift, abzüglich einer Nutzungspauschale an. Die Höhe der Nutzungspauschale richtet
sich nach dem Zeitraum, seitdem Sie das E-Bike gekauft haben. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als
Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Rost-
schäden, welche durch mangelnde Pflege entstanden sind, keine Gewährleistung übernehmen können!
Garantie auf Akku:
1. Wir gewähren eine Garantie von 12 Monaten auf die ordnungsgemäße Funktion des Akkus. Die Garantie be-
ginnt ab dem Kaufdatum. Die Garantieleistung ist auf die Reparatur oder den Austausch des Akkus beschränkt
und erfolgt nach der Wahl von LEICKE. Die Garantieleistung ist für Sie stets kostenlos. Die Garantie gilt nicht,
wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
Veränderungen durch Verschleiß, wie z.B. Kapazitätsminderungen, sind ausdrücklich von der Garantie ausge-
nommen.
2. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie muss durch Vorlage des Kaufbelegs des Käufers nachgewie-
sen werden.
3. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch LEICKE. Die im Rahmen der Gewähr-
leistung oder Garantie ausgetauschten Bauteile gehen in unser Eigentum über.
4. Bei berechtigtem Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch gehen die Kosten des Versandes und die Kosten
des Aus- und Einbaus zu Lasten auf LEICKE.
5. Wenn das E-Bike von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel
in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungs- und Garantiean-
spruch. Ferner erlischt er, wenn die in der Bedienungsanleitung gemachten Vorschriften über die Behandlung
und Benutzung des Fahrrades nicht befolgt worden sind. Dies betrifft insbesondere die bestimmungsgemäße
Verwendung sowie die Pflege- und Wartungsanweisungen.
6. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung bzw. Garantie sind:
a) Bauteile, die dem Verschleiß, Verbrauch oder der Abnutzung unterliegen (ausgenommen eindeutiger Material-
bzw. Herstellungsfehler), wie z. B.:
• Reifen – Leuchtmittel – Sattel
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Diese Anleitung auch für:

T2 grand vintage

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