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Inbetriebnahme
Der Händler ist gehalten, das Hilfsmittel
auszupacken, sicher zu stellen, dass die
im Lieferumfang aufgeführten Bau bzw.
Zubehörteile vollständig vorhanden und un
beschädigt sind sowie dem Käufer die ersten
Einweisungen für den Gebrauch zukommen
zu lassen. Vor allem muss der Händler die
gesamte vorliegende Gebrauchsanweisung
sorgfältig durchlesen, um sie dem Kunden in
allen Einzelheiten erklären zu können.
Auf diese Weise, d. h. mit Hilfe des Händ
lers, müssen sich sowohl der Nutzer als auch
seine Betreuer mit der richtigen Einstellung
des Hilfsmittels vertraut machen.
Ist die Vorführung beendet, muss sich der
Händler davon überzeugen, dass der Nutzer
und/oder die Betreuer die Grundlagenfunk
tionen des Hilfsmittels verstanden haben.
Nur so können Gefahrensituationen für den
Nutzer vermieden werden.
Diese oben genannten Voraussetzungen
sind sowohl beim Erst als auch beim Wie
dereinsatz zu beachten.
Bei der Benutzung des Hilfsmittels durch
Fachpersonal ist eine Einweisung in den
Gebrauch sowie die Grundfunktionen des
Produktes gemäß MPG durch den Verkäufer
unabdingbar.
Inbetriebnahme
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