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Storch 60 20 00 Originalbetriebsanleitung Seite 13

Power led akku 20 w, 18 v
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Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei
den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerich-
teten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig
sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für
Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehr-
mals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbie-
ten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m²
betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens
800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich
durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unent-
geltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflich-
tigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges
Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen
Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten
Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur
unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Ver-
trieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte
der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wär-
meüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer
entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss
eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der
unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unab-
hängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar
beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete
Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin,
dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
5. Li-Ionen-Akku
Entfernen Sie den Akku, dieser muss, falls ebenfalls defekt, separat
entsorgt werden.
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