TOGO
| Schiebehilfe
9. Entsorgung
Wenn Ihre Schiebehilfe nicht mehr verwendet wird und entsorgt wer-
den soll, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
10. Weitergabe des Schiebehilfe
Bei der Weitergabe der Schiebehilfe denken Sie bitte daran, sämtliche
für eine sichere Handhabung notwendigen technischen Unterlagen
dem neuen Nutzer zu übergeben.
11. Wartung
Ein Wartungsplan kann Ihnen von unserem Kundendienst zur Verfü-
gung gestellt werden.
12. Garantie
Garantieleistungen beziehen sich auf alle Mängel der Schiebehilfe, die
nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Bei Beanstandungen ist die vollständig ausgefüllte Garantieurkunde
mit einzureichen.
18
Wenn Sie die Entsorgung selbst übernehmen möch-
ten, erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Entsor-
gungsunternehmen nach den Entsorgungsvorschrif-
ten Ihres Wohnorts.
Die Schiebehilfe muss gemäß Wartungsplan über-
prüft werden und einwandfrei sein.
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie unsach-
gemäß durchgeführte Wartungsarbeiten, als auch
insbesondere technische Änderungen und Ergän-
zungen (Anbauten) ohne Zustimmung der Bischoff
& Bischoff GmbH führen zum Erlöschen sowohl der
Garantie als auch der Produkthaftung allgemein.
Für unsere Produkte übernehmen wir die gesetzliche Garantie von 2
Jahren. Für Batterien, Austauschgeräte und Reparaturen gilt eine Ge-
währleistungsfrist von 1 Jahr.
Garantie Urkunde
(Beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Produkt: Togo
Serien Nummer:*
* (vom Händler einzutragen)
Fachhändler:
Datum & Stempel
*Hinweisschilder befinden sich vorne unter der Batterieabdeckung
Hinweis!
Trotz sorgfältiger Recherche und Bearbeitung können sich in unseren
Bedienungsanleitungen fehlerhafte Angaben eingeschlichen haben.
Die jeweils aktuelle Version der Bedienungsanleitungen finden Sie im
Downloadbereich auf unserer Website: www.bischoff-bischoff.com
Bischoff & Bischoff GmbH | 13.11.2013
TOGO
Schiebehilfe |
19