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Hydrauliköl Und Ölfilter Auswechsen - Schwamborn FBS 420 Originalbetriebsanleitung

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FBS 420
# 619004
6
INSTANDHALTUNG
6.3
Hydrauliköl und
Ölfilter auswechsen
32
Betriebsanweisung zum Umgang mit Hydrauliköl
gem § 14 Gefahrstoffverordnung
Gefahren für Mensch und Umwelt
Hydrauliköle sind brennbar. Dämpfe, die bei sehr starker Erwärmung frei
werden und Sprühnebel können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Es besteht Entzündungsgefahr ölgetränkter Kleidung.
Häufiger oder lang anhaltender Kontakt mit den Produkten, auch durch
ölgetränkte Kleidung, kann Hauterkrankungen, z.B. Entzündungen, Ausschlag,
Ölakne, verursachen. Produkte, die bei der Verwendung hoher Temperaturen
ausgesetzt sind, können sich mit gesundheitsgefährdenden Stoffen anreichern.
Wassergefährdend.
Schutzmaßahmen und Verhaltensregeln
Hydrauliköle nur über Auffangwannen lagern und abfüllen, Verspritzen
vermeiden. Auffangwannen nicht mit Gebinden überfüllen und nicht zur Ablage
anderer Materialien benutzen.
Zündquellen fernhalten, nicht rauchen. Schmierstoffe nicht vernebeln.
Behälter geschlossen halten und vor Erwärmung schützen.
Getränkte Putzlappen in nicht brennbaren, geschlossenen Behältern
aufbewahren. Putzlappen regelmäßig erneuern.
Befüllte Behälter kennzeichnen, schadhafte Kennzeichnungen erneuern.
Niemals Lebensmittelgefäße oder damit zu verwechselnde Gefäße benutzen.
Handschutz: bei längerem Umgang beständige Chemikalien-Schutzhandschuhe
Hautschutz: Kontakt mit der Haut und Kleidung vermeiden.
Getränkte Kleidung sofort wechseln und erst nach der Reinigung wieder
anziehen. Verschmierte Putzlappen nicht in die Taschen der Arbeitskleidung
stecken. Zur Hautreinigung keine Lösemittel, Verdünner, Benzin o. Ä.
verwenden.
Verhalten im Gefahrfall
Leckage:
Nach Auslaufen sofort mit Ölbindemittel (z.B. Antipestol III)
aufnehmen und in dafür vorgesehene Abfallbehälter geben;
Raum gut lüften. Vorsicht, Rutschgefahr durch schmierigen
Boden.
Brände:
Feuerlöscher für Brandklasse B bereithalten.
Mit Wasser darf nicht gelöscht werden. Im Brandfall besteht
Berstgefahr geschlossener erhitzter Behälter, daher Öllager im
Gefahrfall verlassen.
Fluchtweg:
Siehe Kennzeichnung der Rettungswege und Notausgänge
Erste Hilfe
Nach Hautkontakt:
Gründlich mit Wasser und Seife abwaschen, getränkte
Kleidung zuvor entfernen.
Nach Augenkontakt: Bei offenem Lidspalt und zum äußeren Lidspalt hin zehn
Minuten unter fließendem Wasser ausspülen, Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken:
Erbrechen nicht anregen, Arzt konsultieren.
Nach Ölinjektion:
Nach Eindringen von Öl unter die Haut unverzüglich Arzt
aufsuchen!
Sachgerechte Entsorgung
Abfälle in gekennzeichneten nicht brennbaren Behältern sammeln;
Abfallbehälter und leere Behälter geschlossen halten, spätestens am
Schichtende leeren bzw. aus dem Arbeitsraum entfernen.
BETRIEBSANLEITUNG
Quelle: BGR 237 Anhang 2
2021-07

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